Die Berliner Landesregierung hat die Einführung des Mietenkatasters beschlossen. Damit wird eine riesige digitale Datenbank über alle Mietverhältnisse in der Hauptstadt aufgebaut. Ziel ist es, Wohnungsmissbrauch und überhöhte Mieten zu bekämpfen. Das Gesetz soll an diesem Donnerstag vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden und tritt voraussichtlich Ende Oktober in Kraft.
Was ist das Mietenkataster und welchen Zweck erfüllt es?
Im Kern handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die alle 1,8 Millionen Mietverhältnisse in Berlin erfasst. Sie soll als Informationsgrundlage dienen, um die Wohn- und Mietverhältnisse in der Stadt zu überblicken. Die erhobenen Daten werden unter anderem zur Auswertung genutzt, aber auch zur Überwachung des Wohnraumgesetzes, des Wohnungsaufsichtsgesetzes und des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes. Zudem soll das Mietenkataster Hinweise auf Verstöße gegen die zulässige Miethöhe oder sogar Wucher gemäß Paragraf 291 StGB liefern. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Wohnungs- und Bauwesen.
Wann tritt das Mietenkataster in Kraft?
Das Abgeordnetenhaus beschließt das Gesetz an diesem Donnerstag. Laut dem SPD-Rechtsexperten Sebastian Schlüsselburg soll es bis spätestens 29. Oktober im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Die Senatsverwaltung bereitet parallel die technische Umsetzung vor, etwa durch Ausschreibungen. Der Regelbetrieb des Mietenkatasters wird voraussichtlich 2027 aufgenommen. Ab diesem Stichtag haben Vermieter zwölf Monate Zeit, ihre Daten einzutragen. Änderungen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Welche Angaben müssen Vermieter machen?
Die Eintragungspflicht umfasst neun Punkte: vollständige Adresse der Mietwohnung (Straße, Hausnummer, PLZ), Wohnfläche in Quadratmetern inklusive Raumstruktur und Grundausstattung, Name und Anschrift des Vermieters, Zahl der Haushaltsangehörigen, Datum und Art des Wohnberechtigungsscheins, Beginn und vereinbarte Dauer des Mietverhältnisses, Höhe der Nettokaltmiete sowie aktuelle Zusammensetzung der Bruttowarmmiete, Höhe etwaiger Modernisierungsumlagen und die auf die Wohnung entfallende Grundsteuer. Die Meldung erfolgt über eine digitale Schnittstelle oder ein Portal.
Was müssen Mieter tun?
Mieter sind zunächst nicht eintragungspflichtig. „Sie müssen nichts tun“, so Schlüsselburg. Erst wenn bei Vorprüfungen Auffälligkeiten festgestellt werden, können Mieter aufgefordert werden, Unterlagen zum Wohnverhältnis vorzulegen.
Welche Bußgelder und Strafen drohen?
Wer keine, falsche oder verspätete Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen oder Falschangaben für eine „erhebliche Anzahl“ von Wohnungen kann die Strafe auf bis zu 100.000 Euro steigen. Der Gesetzestext betont: „Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den die oder der Verfügungsberechtigte aus dem Verstoß gezogen hat.“
Berlin ist das erste Bundesland, das ein derartiges Mietenkataster einführt. In Koalitionskreisen rechnet man damit, dass andere Länder bald nachziehen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh hatte das Instrument bereits vor einem Jahr als Mittel gegen „große Auswüchse von Missbrauch“ bei Vermietungen bezeichnet. Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) nannte das Gesetz einen „Gamechanger“.



