Rostock setzt auf Verkauf statt Erbbaurecht: Baulücke an historischer Villenreihe soll endlich geschlossen werden
Rostock: Verkauf statt Erbbaurecht für Baulücke an Villenreihe

Rostock sucht Investor für historische Villenreihe: Verkauf statt Erbbaurecht

Die Hansestadt Rostock intensiviert ihre Bemühungen, eine seit dem Zweiten Weltkrieg bestehende Baulücke in der historischen Villenreihe am Kuhtor zu schließen. Die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (RGS) hat das Baugrundstück Ernst-Barlach-Straße 5 erneut zur Konzeptvergabe ausgeschrieben. Im Gegensatz zum vorherigen Verfahren wird das Areal dieses Mal jedoch nicht im Erbbaurecht angeboten, sondern zum Verkauf ausgeschrieben.

Erbbaurecht schreckte Investoren ab

Bereits zwischen März und Juli 2025 war das Grundstück im Erbbaurecht angeboten worden, doch es meldete sich lediglich ein einziger potenzieller Interessent. Laut RGS-Pressereferentin Jana Stranghöner kam das Erbbaurecht für diesen Interessenten schlussendlich nicht infrage. Das Erbbaurecht, bei dem Investoren das Recht erhalten, auf fremdem Grund zu bauen, ohne Eigentümer des Bodens zu werden, erwies sich in diesem Fall als Vermarktungshindernis.

Die Stadtverwaltung beschreibt die Vermarktungskulisse ohnehin als schwierig. Gründe hierfür sind die komplexe städtebauliche Einbindung des Kuhtors, Herausforderungen bei der Integration von Stellplätzen und der Verdacht einer Kampfmittelbelastung auf dem Grundstück. Die Investition wird seitens der Verwaltung als wirtschaftlich herausfordernd eingestuft.

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Bürgerschaft ermöglicht Verkauf statt Erbbaurecht

Ende vergangenen Jahres stellte die Stadt einen Antrag an die Bürgerschaft, den 2018 beschlossenen Grundsatz „Erbbaurecht vor Veräußerung“ für dieses konkrete Grundstück auszusetzen. Dieser Grundsatz war ursprünglich eingeführt worden, um wertvollen städtischen Grundbesitz – das sogenannte Rostocker „Tafelsilber“ – unter kommunaler Kontrolle zu halten. Vergleichbare Ausnahmen wurden bereits für Grundstücke beschlossen, die zur Finanzierung des Rostocker Volkstheaters verkauft werden sollen.

Die Schließung der Baulücke vor der Stadtmauer nahe dem Kuhtor gilt laut Rahmenplan „Stadtzentrum Rostock“ von 1991 als eines der zentralen städtebaulichen Ziele in der Östlichen Altstadt. Sowohl der Planungs- und Gestaltungsbeirat als auch die zuständigen Gremien haben die Bebauung im Jahr 2024 einstimmig befürwortet.

Strenge Auflagen für künftigen Investor

Der Erwerb des Grundstücks bleibt an eine strikte Bebauungsverpflichtung gekoppelt. Der künftige Käufer muss innerhalb von 18 Monaten nach Vertragsabschluss mit den Bauarbeiten beginnen und das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten fertigstellen. Zu den detaillierten Vorgaben gehören die Einhaltung der vorgesehenen Geschosshöhe, die Bereitstellung von Stellplätzen, die Einhaltung der Grundflächenzahl sowie eine festgelegte Dachform.

Das Grundstück weist besondere Herausforderungen auf: Der Munitionsbergungsdienst des Landes hat nach einer Prüfung im Frühjahr 2024 festgestellt, dass es sich um eine Kampfmittelverdachtsfläche mit einem Bombentrichter nördlich der Rampenanlage handelt. Die Fläche liegt seit dem Zweiten Weltkrieg brach und stellt damit eine städtebauliche Lücke in der ansonsten geschlossenen Villenreihe dar, die auf historischen Aufnahmen aus dem Jahr 1901 dokumentiert ist.

Die Stadt Rostock hofft nun, dass der Verzicht auf das Erbbaurecht und der direkte Verkauf des Grundstücks mehr Investoren ansprechen wird, um dieses langjährige städtebauliche Projekt endlich zu realisieren und die historische Stadtsilhouette am Kuhtor wiederherzustellen.

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