Frühlingsputz für Gehwege: Wer muss Streugut nach dem Winter entfernen?
Der meteorologische Frühling hat begonnen, und die Temperaturen steigen in weiten Teilen Deutschlands. Doch auf vielen Gehwegen und Straßen erinnern Sand, Granulat, Kies, Asche oder Sägespäne noch an die vergangene kalte Jahreszeit. Die entscheidende Frage lautet: Müssen diese Streumittel nach dem Abtauen von Eis und Schnee eigentlich nicht längst entsorgt sein?
Klare Regelungen für Eigentümer und Mieter
Grundsätzlich gehört das Entfernen von Streugut zu den Pflichten des Winterdienstes, erklärt die Syndikusrechtsanwältin Daniela Niermann vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Diese Verantwortung liegt in der Regel bei den Eigentümerinnen und Eigentümern, die für die Verkehrssicherheit auf angrenzenden Gehwegen rund um ihr Grundstück sorgen müssen.
Das bedeutet konkret: Sobald die Temperaturen steigen und Streumittel nicht mehr benötigt werden, sind Eigentümer verpflichtet, Split, Sägespäne, Granulat, Sand oder Asche zu beseitigen. Bei vermieteten Immobilien können Eigentümer diese Verkehrssicherungspflicht – und damit auch die Entsorgungspflicht – durch entsprechende Regelungen im Mietvertrag an ihre Mieter übertragen.
Zeitliche Vorgaben und Haftungsrisiken
Anders als beim Ausbringen des Streumittels im Winter gibt es für dessen Entfernung keine strikten zeitlichen Vorgaben. Es bietet sich jedoch an, sich nach Einsetzen des Tauwetters nicht allzu viel Zeit zu lassen, betont Niermann. Denn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer und Mieter sicherstellen, dass Passanten auf überschüssigem Streugut nicht ausrutschen.
Wer diese Pflicht vernachlässigt, kann sich bei einem Unfall schadenersatzpflichtig machen. Die Haftungsrisiken sind somit nicht zu unterschätzen, besonders in stark frequentierten Bereichen.
Praktische Entsorgungstipps
Für die Entsorgung von Streugut gibt es praktische Lösungen: In haushaltsüblichen Mengen kann Streugut über die Hausmülltonne entsorgt werden, sofern nicht anders auf der Verpackung vermerkt. Bei größeren Mengen empfiehlt Niermann, den zuständigen örtlichen Entsorgungsbetrieb um Rat zu fragen.
Mit Blick auf den nächsten Winter lohnt sich die Frage nach dem optimalen Streumittel: Salz, Splitt, Asche oder Sand – jede Variante hat spezifische Vor- und Nachteile, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten.
Die frühlingshaften Temperaturen laden nicht nur zu Spaziergängen ein, sondern erinnern auch an die Pflichten rund um die Gehwegsicherheit. Rechtzeitiges Handeln schützt vor Haftungsrisiken und sorgt für saubere Wege in der wärmeren Jahreszeit.



