Luftverkehrsteuer gesenkt: So viel sparen Urlauber pro Person
Luftverkehrsteuer gesenkt: So viel sparen Urlauber

Steuersenkung für Flugreisende ab Juli

Seit dem 1. Juli 2026 ist die Luftverkehrsteuer in Deutschland gesenkt. Die Abgabe war 2024 erhöht worden, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Nun hat die Bundesregierung sie wieder auf das frühere Niveau zurückgeführt. Konkret sinkt die Steuer auf Kurzstrecken von 15,53 auf 13,03 Euro, auf Mittelstrecken von 39,34 auf 33,01 Euro und auf Langstrecken von 70,83 auf 59,43 Euro – jeweils pro Passagier und Abflug von einem deutschen Flughafen.

Wer profitiert von der Senkung?

Theoretisch alle Passagiere, die von einem deutschen Flughafen starten – mit wenigen Ausnahmen wie Umsteigepassagiere oder bestimmte Kinderflüge. Ob die Ersparnis tatsächlich beim Ticketpreis ankommt, entscheiden allerdings die Fluggesellschaften. Die Verbraucherzentrale fordert die Airlines auf, die Senkung weiterzugeben.

Wie viel sparen Urlauber konkret?

Je nach Reiseziel sinkt die Steuer um 2,50 Euro bis 11,40 Euro pro Person. Für Kurzstreckenziele wie Mallorca, Kanaren, Paris, Rom oder Antalya beträgt die Ersparnis 2,50 Euro pro Person. Für Mittelstrecken wie Hurghada, Kairo oder Dubai sind es 6,33 Euro. Auf Langstrecken wie New York, Bangkok, Tokio oder Los Angeles sparen Reisende 11,40 Euro pro Person.

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Beispiele für die Ersparnis pro Reise

  • Paar nach Mallorca: Ersparnis 5 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Mallorca: 10 Euro
  • Paar nach Antalya: 5 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Antalya: 10 Euro
  • Paar nach Dubai: 12,66 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Hurghada: 25,32 Euro
  • Paar nach New York: 22,80 Euro
  • Vierköpfige Familie nach Bangkok: 45,60 Euro

Gilt die Senkung auch für Rückflüge?

Nein. Die deutsche Luftverkehrsteuer fällt nur beim Abflug von einem deutschen Flughafen an. Bei einer klassischen Urlaubsreise wird daher in der Regel nur der Hinflug besteuert. Der Rückflug ist nicht betroffen.

Was gilt für bereits gebuchte Reisen?

Wer seit dem 1. Juli startet, fällt unter die neuen Steuersätze. Ob bereits gekaufte Tickets nachträglich günstiger werden oder die Ersparnis ausgezahlt wird, hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Reisende sollten sich direkt an ihre Airline wenden.

Warum zählen die Kanaren als Kurzstrecke?

Die Luftverkehrsteuer richtet sich nicht nach den tatsächlich geflogenen Kilometern, sondern nach gesetzlich festgelegten Ländergruppen. Daher fallen nicht nur Inlandsflüge oder Reisen nach Frankreich und Italien in die günstigste Kategorie, sondern auch Flüge nach Mallorca, Griechenland oder auf die Kanarischen Inseln. Obwohl Teneriffa oder Gran Canaria deutlich weiter entfernt sind als viele europäische Ziele, beträgt die Steuerersparnis auch dort 2,50 Euro pro Person. Die maximale Entlastung von 11,40 Euro gibt es nur auf Langstrecken.

Verbraucherschützer fordern Weitergabe der Ersparnis

Ryanair, Lufthansa und andere Airlines ächzen unter stark gestiegenen Kerosinpreisen. Ob die Ersparnis wirklich an den Kunden weitergegeben wird, muss sich erst zeigen. André Duderstaedt, Referent für Fluggastrechte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert: „Die Steuerabsenkung muss bei den Reisenden ankommen. Airlines, die damals die Ticketpreise erhöhten, sollten sie jetzt senken. Alles andere wäre unanständig. Transparente Preise und Preisbestandteile wie Steuern und Gebühren sind für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtige Informationen und gesetzlich vorgeschrieben. Nur so können Verbraucher und Verbraucherinnen Ticketpreise nachvollziehen und ihre Angemessenheit bewerten.“

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