Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des 75-jährigen Joseph H. im sogenannten „Mordprozess ohne Leiche“ um die verschwundene Prostituierte Katina K. aufgehoben. Das Landgericht Bamberg hatte den selbsternannten „Dorfgangster“ am 17. Oktober 2025 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der BGH beanstandete nun die Beweiswürdigung der Bamberger Schwurgerichtskammer als lückenhaft und rechtsfehlerhaft.
Fallgeschichte: Das Verschwinden von Katina K.
Die 33-jährige Bulgarin Katina K. ist seit dem 1. August 2024 spurlos verschwunden. Ihr letzter Kunde war der 22-fach vorbestrafte Joseph H., auf dessen Anwesen bereits 1994 nach einer anderen verschwundenen Prostituierten gesucht worden war. H. hatte Katina K. bereits 10.100 Euro für ein gemeinsames Leben in Bulgarien überwiesen. Als sie am 1. August weitere 50.000 Euro forderte, soll er ausgerastet sein. Ihr letztes Lebenszeichen war eine Sprachnachricht an eine Freundin: „Ich fahre jetzt nach Bulgarien. Mit diesem Opa wird nichts passieren. Der hat mich so reingelegt, der hat sein ganzes Geld seinem Enkelsohn gegeben.“ Und weiter: „Ich hoffe nur, dass er mich nicht tötet.“
BGH: Lückenhafte Beweiswürdigung
Der BILD vorliegende Beschluss (1 StR 115/26) kritisiert die Bamberger Richter scharf: „Die Beweiswürdigung hierzu ist in mehrfacher Hinsicht lücken- und damit rechtsfehlerhaft.“ Die Kammer habe nur belastende Indizien herangezogen, widersprüchlichen Zeugenaussagen ein falsches Gewicht beigemessen und Alibis von Alternativtätern nicht überprüft. Der Strafsenat machte gleich drei weitere Verdächtige aus: Die Zeugen R. und Ru., ehemalige Freier von K., die ebenfalls finanziell von ihr ausgebeutet wurden, hätten ein ähnliches Tatmotiv. Auch der Zeuge W., der Katina K. am 1. August in Bammersdorf abholen sollte, sei nicht ausreichend als möglicher Täter geprüft worden.
Verteidigung kündigt neuen Freispruch an
Verteidiger Christian Barthelmes will in einer neuen Verhandlung vor einer anderen Strafkammer einen Freispruch für seinen Mandanten erwirken: „Eine einstimmige Entscheidung des Senats zugunsten der Verteidigung werte ich als deutliches Signal“, sagte er am Donnerstag zu BILD. Das angenommene Zeitfenster für eine Tötung von Katina K. von nur sechs Minuten sei zu knapp, und die Blutspuren der Verschwundenen in seinem Kofferraum könnten durch andere Umstände erklärt werden.
Für Katinas Mutter Maria S. (54) reißt die BGH-Entscheidung alte Wunden auf. „Aber am meisten schmerzt mich, dass ich mich nicht von meiner Tochter verabschieden kann“, sagte sie BILD.



