EU lockert Beihilferegeln: Landwirte erhalten Hilfen für Dünger und Diesel
EU lockert Beihilferegeln: Hilfen für Dünger und Diesel

EU-Kommission lockert Beihilferegeln wegen Iran-Krieg

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die unionsweiten Beihilfevorschriften vorübergehend zu entschärfen. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, die drastisch gestiegenen Kosten infolge des Iran-Konflikts abzufedern. Ein geleakter Entwurf der Brüsseler Behörde, der der Schwäbischen Zeitung vorliegt, sieht vor, dass unter anderem Unternehmen aus der Landwirtschaft, der Fischerei und dem Transportgewerbe bis zu 50 Prozent der Mehrkosten für Dünger und Kraftstoff als staatliche Unterstützung erhalten können. Die Maßnahmen sind jedoch bis zum Jahresende befristet.

Hintergrund: Iran-Krieg und seine Folgen

In dem 19-seitigen Dokument äußert die Kommission die Sorge, dass der Iran-Krieg und die damit verbundenen Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten die Stabilität des Binnenmarktes gefährden könnten. Aus vergangenen Krisen habe man gelernt, dass schnelles Handeln und gezielte Maßnahmen entscheidend seien, um die wirtschaftlichen Auswirkungen zu begrenzen. Daher wolle man den Mitgliedstaaten ermöglichen, die am stärksten betroffenen Sektoren gezielt zu unterstützen.

Landwirtschaft besonders betroffen

Die Kommission hebt hervor, dass die Landwirtschaft, die Fischerei und das Transportgewerbe zu den am härtesten getroffenen Branchen zählen. Besonders die seit der Blockade der Straße von Hormus gestiegenen Preise für Kunstdünger belasten die Landwirte. Düngemittel stellten nicht nur einen bedeutenden Faktor für die Ernährungssicherheit dar, sondern seien auch einer der größten Kostenblöcke für landwirtschaftliche Betriebe. Derzeit lägen die Preise für wichtige Stickstoffdünger um 58 Prozent über dem Durchschnitt des Jahres 2024. Dies berge das Risiko, die wirtschaftliche Aktivität in der Landwirtschaft „zum Erliegen zu bringen“.

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Die Branche sei aufgrund ihrer saisonalen Produktionszyklen, begrenzter kurzfristiger Anpassungsmöglichkeiten und hoher Vorabkosten bei gleichzeitig später realisierten Einnahmen aus der Ernte besonders anfällig für Preisschocks. „Schwierigkeiten beim Kauf von Düngemitteln oder Kraftstoff können daher erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Jahresproduktion haben und die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen gefährden“, zeigt die Kommission Verständnis für die Lage der Landwirte. Zudem könnten sich solche Auswirkungen über die Zeit verstärken: Engpässe beim Cashflow schwächten die Fähigkeit, nachfolgende Produktionszyklen zu finanzieren oder in energieeffizientere Produktionsmittel zu investieren, was die gesamte Wachstumsentwicklung des Sektors erheblich beeinträchtigen könnte.

Reaktionen aus der Landwirtschaft

Der Landesbauernverband Baden-Württemberg begrüßte die Pläne der EU-Kommission. „Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen können wichtige Instrumente sein, um die außergewöhnlichen Mehrkosten infolge der aktuellen geopolitischen Entwicklungen abzufedern“, sagte eine Verbandssprecherin. Entscheidend sei jedoch, dass die Maßnahmen schnell, unbürokratisch und vor allem spürbar bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankämen. Nur so könne die wirtschaftliche Stabilität der Höfe entlastet und die heimische Lebensmittelproduktion aufrechterhalten werden. Bereits zuvor hatte Bauernpräsident Joachim Rukwied preissenkende Maßnahmen bei Düngemitteln gefordert, insbesondere eine zeitweise Aussetzung des CO₂-Grenzausgleichs für Dünger und eine Preisbeobachtung.

Hilfen auch für das Transportgewerbe

Ähnliche Argumente wie in der Landwirtschaft führt die Kommission auch für mögliche Hilfen im Transportgewerbe an – sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr. Die gestiegenen Dieselpreise würden die Profitabilität der Unternehmen, die ohnehin mit vergleichsweise niedrigen Margen wirtschafteten, „massiv beeinträchtigen“. Auf dem aktuellen Niveau schreibe eine Reihe von Fuhrunternehmen rote Zahlen, was perspektivisch zu Störungen in den Lieferketten und den Verbindungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten führen könne.

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Walter Müller, Chef der Spedition Max Müller in Opfenbach (Landkreis Lindau), glaubt jedoch nicht an schnelle Hilfe. „Der März war für uns eine Katastrophe“, sagt der Unternehmer, der in den Regionen Bodensee, Allgäu und Oberschwaben tätig ist und eine Flotte von 90 Lkw unterhält. Allein in diesem Monat hätten die gestiegenen Dieselpreise Mehrkosten von 57.000 Euro verursacht. Zwar haben sich in der Logistikbranche Treibstoffkostenzuschläge durchgesetzt, mit denen Spediteure volatile Dieselpreise zeitnah auf ihre Kunden umlegen können. Allerdings werden diese nur einmal im Monat angepasst. Die Preissprünge an den Zapfsäulen im März konnte Müller daher erst im April berücksichtigen. Statt staatlicher Hilfen hofft der Unternehmer auf eine Lösung im Iran-Konflikt und eine Entspannung an den Energiemärkten.

Bedingungen für die Hilfen

Die EU-Kommission knüpft die Gewährung staatlicher Hilfen an eine Reihe von Bedingungen. Die Beihilfen werden nur auf Basis eines vorher festgelegten Budgets gewährt. Sie können in Form von Zuschüssen, steuerlichen Vorteilen, rückzahlbaren Vorschüssen, Garantien, Darlehen oder Beteiligungen erfolgen. Abgedeckt werden bis zu 50 Prozent der Mehrkosten, die sich aus Marktentwicklungen im Zuge des Iran-Kriegs ergeben, sofern der maßgebliche Marktpreis für Kraftstoff oder Düngemittel über dem historischen Referenzpreis liegt. Die Beihilfe wird für einen Zeitraum vom 1. März bis spätestens 31. Dezember 2026 gewährt.

Zeitplan und Ausblick

Ziel von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen ist es, den befristeten Beihilferahmen noch im April 2026 zu verabschieden. Verhandelt werden dürfte das Maßnahmenpaket auf dem aktuellen Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Zypern.