Newcastle-Krankheit kehrt nach drei Jahrzehnten zurück
Die Newcastle-Krankheit, eine meldepflichtige Viruserkrankung, die seit dreißig Jahren in Deutschland nicht mehr aufgetreten war, breitet sich erneut auf Geflügelfarmen aus. Veterinärbehörden sind alarmiert, nachdem acht bestätigte Ausbrüche in den Bundesländern Brandenburg und Bayern registriert wurden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnt vor einer erheblichen Gefährdungslage für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoologische Gärten.
Acht Ausbrüche und 125.000 gekeulte Tiere
Ende Februar hatte das FLI über den ersten bundesweiten Ausbruch der Newcastle-Krankheit seit 1996 bei Geflügel in Brandenburg informiert. Inzwischen gibt es in diesem Bundesland einen zweiten bestätigten Fall sowie sechs weitere im bayerischen Landkreis Erding bei München. Weitere Verdachtsfälle werden derzeit geprüft, wie ein Sprecher des Instituts mitteilte, ohne konkrete Einzelheiten zu nennen. Bis zum Mittwochvormittag wurden bereits rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Hohe Aufmerksamkeit und strenge Maßnahmen erforderlich
„Die Aufmerksamkeit sollte unbedingt sehr hochgehalten werden“, betonte der FLI-Sprecher. In den betroffenen Betrieben müsse ein besonderes Augenmerk auf einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr gelegt werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtimpfungen seien alle Maßnahmen der Früherkennung entscheidend, darunter das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere. Die Situation wird durch die gleichzeitig zirkulierende Vogelgrippe zusätzlich verschärft.
Internationale Ausbrüche und menschliche Risiken
Das FLI verweist aktuell auch auf eine Vielzahl von Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in den Nachbarländern Polen, Tschechien und der Slowakei. Die sehr ansteckende Newcastle-Krankheit, die wegen ihrer ähnlichen Symptomatik auch als atypische Geflügelpest bezeichnet wird, wird durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) verursacht. Der Erreger kann prinzipiell alle Vögel infizieren. Bei anderen Tieren sind bisher keine Fälle bekannt, allerdings kann sich in seltenen Fällen auch der Mensch anstecken. „Eine Infektion des Menschen ist sehr selten, aber möglich, und bleibt zumeist lokal auf eine Bindehautentzündung beschränkt“, erklärt das FLI. Allerdings seien einzelne tödliche Fälle bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem dokumentiert.
Impfpflicht in Deutschland und ihre Grenzen
Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für Hühner und Puten, unabhängig von der Bestandsgröße. Auch Kleinsthaltungen müssen einen Impfschutz nachweisen. Allerdings können sich auch geimpfte Tiere infizieren. „Geimpfte Tiere sind schwerer zu infizieren, scheiden weniger Virus aus und dies über einen kürzeren Zeitraum. Wenn Krankheitszeichen auftreten, sind sie geringer ausgeprägt“, erläutert das FLI. Weil die Schutzwirkung von Impfungen für einzelne Tiere lückenhaft sein könne, sei die Keulung betroffener Bestände dennoch sinnvoll. „In der Fläche hat sich die Kombination von Impfung und Tötung betroffener Bestände als wirksam erwiesen, die Erkrankung zurückzudrängen“, betonte das Institut.
Keine flächige Ausbreitung in Wildvögeln
Bis Ende der vergangenen Woche gab es keine Hinweise auf eine flächige Ausbreitung von aggressiven NDV-Varianten in Wildvögeln. Dies steht im Gegensatz zu den gleichzeitig in Deutschland auftretenden hochpathogenen Vogelgrippeviren, die sich auch in Wildvogelpopulationen ausbreiten. Die aktuelle Situation unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in der Geflügelhaltung, um weitere Ausbrüche zu verhindern und die Tiergesundheit zu schützen.



