Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt in chronischen Finanznöten – viele Pflegebedürftige leiden unter steigenden Eigenanteilen. Nun hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein Reformkonzept vorgelegt, das Milliardenlücken schließen und erneute allgemeine Beitragsanhebungen vermeiden soll.
Höhere Beiträge für Kinderlose
Der Pflegebeitrag für Menschen ohne Kinder soll zum 1. Januar 2027 um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent steigen. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag auf 4,3 Prozent des Bruttolohns. Diese Maßnahme soll Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro bringen. Zudem sollen Arbeitgeber künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen.
Gutverdiener stärker belastet
Wie bei der Krankenversicherung sollen Gutverdiener stärker zur Kasse gebeten werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2027 angehoben. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt: Ab 2028 müssen andere mitversicherte Partner einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen. Ausnahmen gelten für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern behinderter Kinder, Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Rentner.
Entlastung für Heimbewohner
Die gestaffelten Zuschläge zur Senkung des Eigenanteils werden gestreckt. Statt nach 12 Monaten greift die 15-Prozent-Entlastung erst nach 18 Monaten. Die stärkste Entlastung von 75 Prozent erfolgt nicht mehr ab dem vierten Jahr, sondern erst nach 54 Monaten. Dies entlastet die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro.
Jährliche Anpassung der Pflegeleistungen
Ab 2028 sollen die Leistungen der Pflegeversicherung jährlich zum 1. Juli an die Inflation angepasst werden – ähnlich wie die Rentenerhöhung. Dies soll den Anstieg der Eigenanteile abfedern.
Strengere Einstufungen
Die Kriterien für die Einstufung in Pflegegrade werden für Neuzugänge enger gefasst. Bestehende Pflegegrade bleiben erhalten. Diese Reform soll den rasanten Anstieg der Pflegebedürftigenzahlen bremsen.
Mehr Vorbeugung
Für Pflege zu Hause soll es einen Anspruch auf professionelle „Pflegebegleitung“ geben, um gesundheitliche Verschlechterungen früh zu erkennen. Der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 entfällt. Versicherte ab 60 Jahren erhalten Anspruch auf spezielle Vorsorgeuntersuchungen.
Weitere Maßnahmen
Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden gekürzt. Die Tariftreuepflicht für Pflegeheime wird ausgesetzt, da gestiegene Löhne die Eigenanteile erhöhen. Die Kommunen sollen von Sozialhilfezahlungen entlastet werden, indem der Vermögensschutz für Kinder von Pflegebedürftigen verschärft wird.
Reaktionen
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen warnte: „Bei der Pflege brennt die Hütte.“ Der Entwurf enthalte erste Löschinstrumente, sei aber unausgewogen zu Lasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlern. In der Koalition zeichnen sich Debatten ab. SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis forderte, die Reform finanziell tragfähiger und gerechter auszugestalten.



