Meta zur Zahlung von 30 Millionen Euro an Telekom verurteilt
Im langjährigen Rechtsstreit um die Nutzung von Telekommunikationsnetzen hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein wegweisendes Urteil gefällt: Der Facebook-Mutterkonzern Meta muss der Deutschen Telekom rund 30 Millionen Euro für den Transport von Daten durch deren Netzinfrastruktur zahlen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung von Meta zurück.
Historischer Sonderfall wird zum Präzedenzfall
Bis zum Jahr 2020 hatte Meta den Bonner Konzern tatsächlich für den Datentransport bezahlt – ein in der Branche eher ungewöhnlicher Vorgang, da andere Netzbetreiber wie Vodafone von dem Technologieunternehmen keine derartigen Zahlungen erhalten. Nachdem Meta diese Zahlungen im Jahr 2021 einstellte, zog die Telekom vor Gericht. Das Kölner Landgericht hatte die Zahlungspflicht vor knapp zwei Jahren zunächst auf etwa 20 Millionen Euro festgelegt. Da es im Berufungsverfahren jedoch um einen längeren Zeitraum von mehr als drei Jahren ging, erhöhte sich der Betrag nun auf rund 30 Millionen Euro.
Die Kernfrage des Verfahrens lautete, ob die Telekom von der Meta-Tochter Edge Network zu Recht eine Vergütung für erbrachte Leistungen verlangen kann. Edge Network hatte argumentiert, dass kein rechtsgültiger Vertrag bestehe, da die Telekom ihre Leistungen gegenüber Endkunden erbringe, nicht gegenüber Meta. Die Richter sahen dies anders und betonten, dass der Transport von Datenverkehr durch das Telekom-Netz eine werthaltige Leistung darstelle.
Harsche Vorwürfe und gerichtliche Bewertung
Im Verlauf des Rechtsstreits hatten sich beide Seiten gegenseitig vorgeworfen, marktbeherrschend zu sein und ihre Positionen kartellrechtswidrig zu missbrauchen. Das Gericht ließ diese Vorwürfe gegen die Telekom jedoch nicht gelten. Vielmehr verfüge die Meta-Tochter über eine erhebliche Gegenmacht, die ein Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung in diesem Fall ausschließe. So hätte Edge Network die Datenübertragung an die Telekom beenden und stattdessen Konkurrenten nutzen können.
Für die Telekom spielt der finanzielle Betrag in der juristischen Auseinandersetzung letztlich nur eine Nebenrolle. Viel wichtiger ist dem Unternehmen die gerichtliche Feststellung, dass der Netzbetreiber einen grundsätzlichen Zahlungsanspruch hat, wie eine Telekom-Sprecherin betonte: „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass der Transport von Datenverkehr von Meta durch unser Netz eine werthaltige Leistung darstellt.“
Die größere Dimension: Die Fair-Share-Debatte
Der Rechtsstreit zwischen der Telekom und Meta ist nur eine Facette der weitreichenden „Fair-Share“-Debatte in Europa. Große europäische Netzbetreiber fordern seit langem, dass amerikanische Technologieunternehmen wie Amazon, Google und Meta ihren „fairen Anteil“ an den Kosten für Übertragungsnetze tragen. Schließlich sei der Betrieb dieser Netze extrem teuer, und ohne sie könnten die „Big Techs“ kein großes Geschäft mit europäischen Kunden machen.
Auf der anderen Seite argumentieren die US-Technologieriesen, dass die hohe Nachfrage nach Internetverträgen maßgeblich durch ihre Dienste wie Facebook, Instagram und WhatsApp getrieben werde – wovon auch die Netzbetreiber profitierten. Bislang finden die Forderungen der Telekommunikationskonzerne jedoch wenig politischen Rückhalt in Europa, sodass die Debatte weiterhin kontrovers geführt wird.
Das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts könnte nun Signalwirkung für ähnliche Streitigkeiten in der Branche entfalten und die Diskussion um die gerechte Verteilung von Netzkosten neu entfachen.



