Kreuzfahrt-Drama: Kapitän erklärt Ehemann für reiseuntauglich – Witwe klagt auf 105.000 Euro
Kapitän erklärt Ehemann reiseuntauglich: Witwe klagt

Kreuzfahrt-Drama: Kapitän erklärt Ehemann für reiseuntauglich – Witwe klagt auf 105.000 Euro

Ein ungewöhnlicher und emotional aufgeladener Rechtsstreit beschäftigt derzeit das Landgericht Baden-Baden. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Ehepaar aus Baden-Württemberg, das eine exklusive Kreuzfahrt im Wert von 69.000 Euro geplant hatte, um damit seine diamantene Hochzeit zu feiern. Der Reiseveranstalter TUI Cruises, der unter anderem die renommierte Marke Hapag Lloyd Cruises vertritt, wirft dem Paar vor, gegen spezifische Reisebedingungen verstoßen zu haben. Wie die BILD berichtet, handelt es sich um Heike A. und ihren mittlerweile verstorbenen Ehemann, der zum Zeitpunkt der geplanten Reise 80 Jahre alt war. Die Witwe geht nun mit aller Entschlossenheit rechtlich gegen TUI Cruises vor.

Sturz über Schwelle zum Bad beendet Traumreise

Heike A. und ihr Ehegatte, der an einer halbseitigen Lähmung litt, hatten bereits mehrere erfolgreiche Kreuzfahrten in der Vergangenheit unternommen und freuten sich außerordentlich darauf, am 23. Mai 2024 in Dubrovnik zu ihrer vierwöchigen Mittelmeerreise an Bord der MS Europa zu gehen. Mit dieser besonderen Reise wollten sie ihr 60-jähriges Ehejubiläum gebührend feiern. Doch der Traumurlaub nahm ein jähes Ende, als der Ehemann beim Betreten des Schiffes über eine Schwelle im Badezimmer stolperte und schwer stürzte. Mitglieder der Crew kümmerten sich umgehend um ihn, und der Schiffsarzt untersuchte ihn gründlich. Trotz dieser medizinischen Betreuung erklärte der Kapitän den Mann für nicht reisetauglich.

Reederei forderte Pflegeperson und verweigerte Rückkehr

Die Reederei forderte das Ehepaar laut detaillierten Berichten der BILD auf, innerhalb einer sehr kurzen Frist eine zusätzliche Pflegeperson zu organisieren. Ein Shuttlebus brachte die beiden daraufhin in ein nahegelegenes Hotel. Da es ihnen innerhalb von nur drei Tagen nicht gelang, eine geeignete Pflegekraft zu finden, verweigerte die Reederei beiden die Rückkehr an Bord des Schiffes. Heike A. fordert nun nicht nur die vollständige Rückerstattung der Reisekosten, sondern zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 36.000 Euro für die entgangene Urlaubsfreude. Eine Wiedergutmachung in Form einer kostenlosen Ersatzreise lehnt sie entschieden ab. Ihr Ehemann verstarb leider im Dezember 2024.

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Rechtsexperte kritisiert Vorgehen der Reederei scharf

Der Anwalt des Reiseveranstalters betont nachdrücklich die Vertragsbedingungen, die gehbehinderten Passagieren ausdrücklich vorschreiben, eine Begleitperson mitzubringen. Diese Regelung basiert auf der Sicherheitsvorschrift, dass jeder Passagier im Notfall eigenständig in die Rettungsboote einsteigen können muss. Eine Sprecherin von TUI Cruises erklärte, dass das Unternehmen stets nach einvernehmlichen und fairen Lösungen sucht. Arndt Kempgens, ein anerkannter Experte für Versicherungsrecht, kritisiert im Gespräch mit BILD das Vorgehen des Kapitäns und des Veranstalters jedoch massiv und bezeichnet es als rechtlich unzulässig.

Kempgens fordert, dass die Betroffenen nicht nur die vollständigen Kosten erstattet bekommen sollten, sondern zudem angemessene zusätzliche Entschädigungen für entgangene Urlaubsfreuden erhalten müssen. Besonders beanstandet er die Forderung nach einer zusätzlichen Begleitperson neben der Ehefrau, die bereits als Betreuerin fungierte. Der Experte weist darauf hin, dass TUI Cruises aktiv mit Barrierefreiheit wirbt und dass die Crew im Ernstfall die Verantwortung übernehmen muss. Die gerichtliche Entscheidung in diesem bedeutenden Präzedenzfall wird für den 27. März 2026 erwartet und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Kreuzfahrtbranche haben.

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