Sri Lanka im Ausnahmezustand: Treibstoffrationierung und Flugchaos bedrohen Urlaub
Die idyllische Insel Sri Lanka, ein beliebtes Ziel für mehr als 130.000 deutsche Urlauber jährlich, steckt in einer schweren Krise. Seit dem 15. März 2026 hat die Regierung die Abgabe von Treibstoffen rationiert, was zu langen Schlangen vor Tankstellen führt. Urlauber müssen sich online registrieren und können nur innerhalb einer wöchentlichen Quote tanken. Das Auswärtige Amt warnt zudem vor weiteren Engpässen bei essenziellen Gütern wie Kohle, Nahrungsmitteln und Medikamenten.
Flugverkehr stark beeinträchtigt
Nicht nur der Straßenverkehr leidet: Luftraumsperrungen und eingeschränkter Flugbetrieb an Drehkreuzen in den Golfstaaten wirken sich direkt auf Verbindungen von und nach Sri Lanka aus. Das Auswärtige Amt betont, dass die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten volatil bleibt und längerfristige Einschränkungen nicht ausgeschlossen werden können. Reisende werden aufgefordert, sich bei der sri-lankischen Touristen-Hotline unter 1912 zu informieren.
Rechte für Pauschalreisende laut ADAC
Für Pauschalurlauber, die bereits vor Ort sind, gelten klare Regelungen bei erheblichen Beeinträchtigungen:
- Der Reiseveranstalter darf den Vertrag nach Reisebeginn nicht einfach kündigen. Urlauber können jedoch kündigen, wenn die Reise massiv gestört ist.
- Für bereits verbrachte Tage muss gezahlt werden, für den Rest gibt es eine Rückerstattung.
- Der Veranstalter muss die Rückreise organisieren und Mehrkosten übernehmen. Bei Unmöglichkeit trägt er bis zu drei Tage Unterbringungskosten.
- Hilfeleistungen wie Informationen zu Gesundheitsdiensten und Unterstützung bei Alternativreisen sind Pflicht.
Individualreisende haben weniger Spielraum
Wer Flug, Hotel oder Ferienwohnung einzeln gebucht hat, steht vor größeren Hürden:
- Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann.
- Unterkünfte können nicht storniert werden, solange sie zugänglich und bewohnbar sind – hier ist Kulanz des Anbieters nötig.
- Bei direkter Buchung im Ausland gilt oft lokales Recht. Urlauber sollten versuchen, eine gütliche Einigung zu finden, müssen aber nicht zahlen, wenn der Vermieter seine Leistung nicht erbringen kann.
- Wenn Einzelleistungen wie Flüge uneingeschränkt verfügbar sind, aber Urlauber absagen wollen, ist eine kostenfreie Stornierung meist unmöglich.
Die Situation bleibt angespannt, und Reisende sollten sich vor Abflug gründlich informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.



