Dieselgate-Prozess: Milliarden-Frage für VW bleibt offen
Dieselgate: Milliarden-Frage für VW offen

Der Abgasskandal bei Volkswagen ist für den Konzern noch lange nicht ausgestanden. Mehr als zehn Jahre nach dem Auffliegen der Abgasmanipulationen könnte ein Verfahren in Braunschweig den Autobauer noch Milliarden kosten. Investoren verlangen weiterhin eine Entschädigung für Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Skandals. Am Dienstag und Mittwoch wird nach einer langen Pause erneut verhandelt.

Worum geht es in dem Prozess?

In dem Musterverfahren fordern Aktionäre Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es geht nicht um den Betrug selbst, sondern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre informiert hat. Nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 brach der Kurs der VW-Aktie ein – zeitweise verlor das Papier fast die Hälfte seines Wertes. Anleger wollen für diese Verluste entschädigt werden.

Musterverfahren – Was bedeutet das?

Der Prozess ist ein Zivilverfahren, das auf dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) basiert. Es bündelt rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit etwa 3.400 Klageparteien. Am Ende soll ein Musterentscheid stehen, der für alle Verfahren bindend ist.

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Wer streitet vor Gericht?

Der Braunschweiger Zivilsenat hat die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen beide Unternehmen.

Ist der Prozess nach so langer Zeit noch wichtig?

Ja, denn es geht um sehr viel Geld. Der Streitwert beträgt rund 4,3 Milliarden Euro. Branchenexpertin Helena Wisbert von der Ostfalia Hochschule Wolfsburg betont, dass der Ausgang für VW relevant ist, weil Zahlungen und Vergleiche die Bilanz belasten könnten. Der Konzern hat die Affäre bereits über 32 Milliarden Euro gekostet.

Wie argumentieren die Kläger?

Die Klägerseite ist überzeugt, dass der VW-Vorstand spätestens seit 2007 wusste, dass die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß nicht eingehalten werden können. VW habe betrogen, und Anleger hätten Aktien zu teuer gekauft. Klägeranwalt Axel Wegner verweist auf ein High-Level-Meeting im November 2007, bei dem der Vorstand um Martin Winterkorn über die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen informiert worden sei.

Was entgegnen die Beklagten?

Volkswagen und die Porsche SE weisen die Vorwürfe zurück. VW betont, es habe keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz gegeben, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 an die Öffentlichkeit gingen. Ein Konzernsprecher sagt: „Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben.“ Auch die Porsche SE sieht sich im Recht.

Warum dauert das Verfahren so lange?

Bereits 2020 war kein Ende absehbar. Das Gericht will rund 80 Zeugen hören und viele Dokumente sichten. Von September 2023 bis September 2025 wurden 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Einige Zeugen beriefen sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Kommt bald die Entscheidung?

In dieser Woche werden weitere Zeugenbefragungen erwartet, darunter die des rechtskräftig verurteilten Ex-Audi-Motorenchefs Wolfgang Hatz. Alle Beteiligten hoffen auf eine Einschätzung der Richter, aber ein Musterentscheid ist weiterhin nicht absehbar.

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