Ehemalige DB-Sicherheitschefin: Dienstwagen-Nutzung bei Privatreise sorgt für Kontroverse
Ex-DB-Chefin nutzte Dienstwagen für private Reise

Ehemalige DB-Managerin im Fokus: Private Nutzung von Dienstwagen nach Zugausfall

Ein Vorfall aus dem Juni 2025 wirft erneut Fragen zur Einhaltung interner Richtlinien bei der Deutschen Bahn auf. Wie die Bild-Zeitung berichtete, nutzte die damalige Chefin für Sicherheit der DB, Britta Zur, nach einer Zugpanne offenbar einen Dienstwagen der Bahn für private Zwecke. Der Vorfall ereignete sich an einem Sonntag im Juni, als ein Intercity von Sylt in Richtung Heide aufgrund von Wassermangel an Bord notgedrungen halten musste.

Die Umstände der Reise und die umstrittene Abholung

Mehr als 300 Passagiere, darunter Britta Zur mit ihrer Familie, waren von der Zugpanne betroffen. Nachdem klar wurde, dass der IC nicht weiterfahren konnte, entschieden sich die Reisenden für unterschiedliche Lösungen. Zur und ihre Familie stiegen in einen Nahverkehrszug nach Itzehoe um. Dort wurden sie von einem Team der DB Sicherheit abgeholt und an den Stadtrand von Hamburg chauffiert. Anschließend nutzten sie die S-Bahn, um einen ICE nach Düsseldorf zu erreichen.

In ihrer Stellungnahme gegenüber der Bild-Zeitung betonte Zur, dass einige Reisende sich abholen ließen, und verwies darauf, dass der Vorgang bahnintern untersucht worden sei. „Rechtsverstöße sind nicht festgestellt worden“, so die ehemalige Managerin. Allerdings sind Privatfahrten in Dienstwagen bei der Deutschen Bahn grundsätzlich nicht zulässig, was den Vorfall besonders brisant macht.

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Interne Untersuchungen und die Folgen für Britta Zur

Die Deutsche Bahn ließ den Vorfall von ihrer Compliance-Abteilung prüfen. Obwohl keine Rechtsverstöße festgestellt wurden, bleibt die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke ein heikles Thema. Im Oktober 2025 legte Britta Zur ihren Posten als Vorsitzende der Geschäftsführung der DB Sicherheit GmbH nieder. Ein Bahnsprecher teilte dem SPIEGEL mit, dass dies auf eigenen Wunsch und im Einvernehmen geschehen sei. Die Bahn bedauere und respektiere diese Entscheidung und danke Zur für ihre erfolgreiche Tätigkeit.

Der Vorfall unterstreicht die sensiblen Grenzen zwischen dienstlicher und privater Nutzung von Firmenressourcen, insbesondere in leitenden Positionen. Während die interne Untersuchung keine Verstöße ergab, bleibt die öffentliche Wahrnehmung kritisch. Die Deutsche Bahn muss nun möglicherweise ihre Richtlinien und deren Durchsetzung überprüfen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

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