Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs hat den Signa-Gründer René Benko im Zusammenhang mit der Insolvenz seines Firmenimperiums rechtskräftig schuldig gesprochen. Die erste von zwei Verurteilungen wegen betrügerischer Insolvenz (betrügerische Krida) wurde bestätigt. Zugleich hob das Höchstgericht einen Teilfreispruch auf und verwies den Punkt zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurück.
Rechtskräftiger Schuldspruch wegen Schenkung an die Mutter
Der nun rechtskräftige Schuldspruch bezieht sich auf eine Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter Ende 2023. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Milliardär damit Vermögenswerte vor seinen Gläubigern beiseitegeschafft hat. Die Signa Holding – Dachgesellschaft des verschachtelten Firmenkonstrukts – hatte im November 2023 Insolvenz angemeldet. In erster Instanz war Benko im Oktober 2025 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Teilfreispruch aufgehoben: Mietvorauszahlung neu verhandelt
Bei dem aufgehobenen Teilfreispruch geht es um den Vorwurf einer unrechtmäßigen Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck. Sowohl Benkos Verteidigung als auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatten gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt. Der OGH folgte mit seiner Entscheidung der Empfehlung der Generalprokuratur, die das Höchstgericht in derartigen Fällen berät.
Benko bleibt in Untersuchungshaft
René Benko, der sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft befindet, nahm an der Verhandlung in Wien nicht teil. Er bestreitet sämtliche Anschuldigungen. Der Fall gilt als einer der größten Wirtschaftsskandale Österreichs. Die Signa-Gruppe, die unter anderem Immobilienprojekte und Warenhäuser umfasste, hinterließ nach ihrer Pleite Schulden in Milliardenhöhe.



