Mehr als zehn Jahre nach dem VW-Abgasskandal fordern Investoren weiterhin Milliardenentschädigungen. Der langjährige Investorenprozess zur Dieselaffäre wird mit zwei Terminen in Braunschweig fortgesetzt. Am Dienstag und Mittwoch (jeweils 10.00 Uhr) verhandelt das Oberlandesgericht Braunschweig erneut über den Musterklagefall.
Erwartungen an die Beweisaufnahme
Alle Beteiligten erhoffen sich eine Einschätzung des Senats, was die bisherige Beweisaufnahme erbracht hat und wie es im Prozess weitergehen soll. Aktionäre fordern in dem Musterverfahren seit 2018 Schadenersatz in Milliardenhöhe. Sie wollen für Verluste entschädigt werden, weil sie zu spät über die Auswirkungen des Dieselbetrugs informiert worden seien.
Zeugenaussage von Wolfgang Hatz
Für die beiden Termine werden weitere Zeugenbefragungen erwartet. Spannend könnte dabei werden, was der mittlerweile rechtskräftig verurteilte ehemalige Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz aussagt. Hatz war im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verurteilt worden und könnte nun als Zeuge wichtige Details liefern.
Positionen der Beklagten
Die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE weisen die Vorwürfe mit Blick auf mögliche Verletzungen der Informationspflichten zurück. Ein Musterentscheid, der für rund 2.000 ausgesetzte Verfahren bindend wäre, ist jedoch noch nicht absehbar. Das Verfahren bleibt komplex und könnte noch länger andauern.
Die Verhandlung in Braunschweig wird von der Öffentlichkeit und den Anlegern mit Spannung verfolgt. Es bleibt abzuwarten, ob die Aussagen der Zeugen den Prozess voranbringen und zu einer Entscheidung führen können.



