22 Kilo Koks im Koffer: Datenabgleich überführt Drogenschmuggler am Frankfurter Flughafen
22 Kilo Koks im Koffer: PNR-Verfahren überführt Schmuggler

Drogenfund am Frankfurter Flughafen

Mit mehr als 22 Kilogramm Kokain im Handgepäck ist ein Mann am Frankfurter Flughafen gefasst worden. Der 23-Jährige wurde am Gate bei seiner Einreise aus der Dominikanischen Republik überführt, wie das Hauptzollamt Frankfurt mitteilte. In dem Koffer befanden sich die Drogen in Blöcke gepresst. Die Beamten waren durch das sogenannte PNR-Verfahren – einen Datenaustausch von Fluggesellschaft und Ermittlern – auf den Mann aufmerksam geworden.

Festnahme und Beschlagnahmung

Der mutmaßliche Drogenschmuggler wurde bei dem Vorfall, der sich bereits am 13. Juli ereignete, vorläufig festgenommen. Das Kokain im Schwarzmarktwert von etwa 1,6 Millionen Euro wurde beschlagnahmt. Laut den Angaben war das Gepäck des Mannes nach dem Datenabgleich gezielt durchsucht worden.

PNR-Verfahren: Fluggesellschaften müssen Passagierdaten melden

Seit einigen Jahren müssen Fluggesellschaften die Daten aller Passagiere von kommerziellen Flügen an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Dabei geht es um die sogenannten Passenger Name Records (PNR), die unter anderem die Namen der Reisenden sowie das Abflugdatum beinhalten.

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Zollsprecherin lobt Treffsicherheit

„Dieser Fall – ein sogenannter PNR-Treffer – ist ein gutes Beispiel für die treffsichere, digitale Risikoanalyse des Zolls“, sagte die Sprecherin des Hauptzollamts, Christine Straß. „Das kann sehr hilfreich sein, wenn es darum geht, Straftaten aufzuklären oder auch zu verhüten. Natürlich geschieht dies alles in einem rechtlich sehr engen Rahmen, und nur unter sehr strengen Voraussetzungen.“

Datenübermittlung und Speicherung

Nach Angaben des Zollkriminalamts (ZKA) übermitteln die Airlines die PNR-Daten an drei Zeitpunkten: rund zwei Tage vor dem planmäßigen Flug, zwei Stunden vor dem Abflug und direkt nach dem Boarding. Diese Daten werden anschließend sechs Monate gespeichert. „Dadurch erlangen Sicherheitsbehörden einerseits einen Zeitvorsprung, beispielsweise, wenn ein Tatverdächtiger gesucht wird. Sie können aber auch nachträglich die Reiseaktivitäten einer tatverdächtigen Person rekonstruieren“, heißt es.

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