Das Oberste Landesgericht Bayern hat die Sammelklage von fast 324.000 Verbrauchern gegen die Einführung von Werbung auf Amazon Prime Video abgewiesen. Die Kläger, unterstützt von der Verbraucherzentrale Sachsen, hatten argumentiert, dass Amazon durch die nachträgliche Einblendung von Werbespots den Vertrag verschlechtert habe. Das Gericht sah jedoch keinen Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen, da Amazon weder Werbefreiheit zugesichert noch den Dienst als werbefrei vermarktet habe. Die Verbraucherzentrale hat umgehend Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Hintergrund der Klage
Amazon hatte Anfang 2024 seine damals rund 17 Millionen Prime-Kunden per E-Mail informiert, dass ab Februar 2024 in begrenztem Umfang Werbung auf Prime Video ausgestrahlt werde. Kunden, die werbefrei bleiben wollten, sollten zusätzlich 2,99 Euro pro Monat zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sah darin eine unzulässige Vertragsänderung und reichte eine Sammelklage ein, der sich tausende Kunden anschlossen. Das Gericht entschied jedoch, dass Amazon die Verbraucher nicht getäuscht habe, da der Dienst nie als werbefrei beworben worden sei. Zudem umfasse das Prime-Abonnement mehrere Leistungen, darunter den kostenlosen Versand, sodass ein Teil der Kunden den Streamingdienst gar nicht nutze.
Reaktion der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Sachsen zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Vorstand Michael Hummel erklärte: „Prime Video wurde über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt. Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird.“ Die Verbraucherzentrale hofft nun auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die möglicherweise im Laufe des Jahres 2027 fallen könnte.
Weitere rechtliche Schritte
Parallel zur Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine sogenannte Abschöpfungsklage gegen Amazon eingereicht, mit dem Ziel, dass das Unternehmen die Gebühren für werbefreies Fernsehen zurückzahlen muss. Zudem hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband in derselben Angelegenheit geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Landgericht München untersagte Amazon, per E-Mail über die Einführung von Werbung zu informieren. Amazon legte jedoch Berufung ein, sodass auch dieses Verfahren noch läuft. Die Rechtslage bleibt somit weiter ungeklärt, da mehrere Prozesse auf verschiedenen Ebenen anhängig sind.



