Berlinerinnen zu Haftstrafen verurteilt: Unwissentliche Drogenkuriere?
Berlinerinnen zu Haftstrafen: Unwissentliche Drogenkuriere?

Zwei junge Berlinerinnen sind in Australien und Island jeweils wegen Drogenschmuggels zu Haftstrafen verurteilt worden. An den Flughäfen in Sydney und Keflavík wurden bei beiden kiloweise Drogen entdeckt. Die jungen Frauen gaben an, nichts davon gewusst zu haben. Wurden sie unwissentlich Opfer einer perfiden Masche und als Drogenkuriere eingesetzt?

25 Kilogramm Crystal Meth im Koffer: Der Fall Sydney

Besonders schwer wiegt der Fall aus Sydney im Oktober 2024. Als die zur Tatzeit 18-jährige Berlinerin die Gepäckkontrolle passieren will, schlägt die Röntgenmaschine an. Zollbeamte entdecken 14 Plastiktüren in ihrem Koffer – insgesamt 25 Kilogramm Crystal Meth im Wert von mehr als 13 Millionen Euro. Noch am Flughafen erleidet die Berlinerin einen Nervenzusammenbruch und muss ins Krankenhaus. Kurze Zeit später kommt die Frau in Untersuchungshaft, der Richter entscheidet gegen eine Freilassung auf Kaution. Im September 2025 wird sie zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, mindestens 23 Monate muss sie in Haft absitzen.

Ähnlicher Fall in Island: Nitazene statt Oxycodon

Ein paar Monate nach dem Fund in Sydney gibt es einen ähnlichen Fall in Island. Mit dem Flieger aus Frankfurt landen eine 19-jährige Berlinerin und ihre Begleitung am Flughafen in Keflavík. Wieder kommt in der Röntgenmaschine etwas zum Vorschein: rund 20.000 vermeintliche Oxycodon-Tabletten in abgepackten Beuteln. Wie sich herausstellt, handelt es sich um Nitazene, ein synthetisches Opioid, das schon in kleinen Mengen für gefährliche Überdosierungen sorgen kann. Sechs Monate später, im September 2025, wird den beiden Frauen in Island der Prozess gemacht. Die Berlinerin und ihre Begleiterin werden zu jeweils zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Beide Frauen beteuern, nichts von den Drogen gewusst zu haben. Sie hätten die Taschen erst kurz vor der Reise von Dritten bekommen. Ihnen sei gesagt worden, dass sich in den Koffern Geld und Kleidung befänden. Die Taschen waren durch ein Zahlenschloss geschützt, dessen Code beide nicht kannten.

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Gericht sieht mögliche Ahnungslosigkeit, aber Fahrlässigkeit

Das Gericht in Island kam zu dem Schluss, dass beide womöglich nicht ahnten, was sich wirklich in den Koffern befand. Nach Ansicht des Richters hätten sie aber ahnen können, dass sie etwas nach Island bringen, was illegal ist. Die Berlinerin und ihre Begleiterin wurden daher zu zwölf Monaten Haft verurteilt.

Modus Operandi: Kriminelle locken mit „Urlaub umsonst“

Sind beide Berlinerinnen leichtgläubig Opfer einer neuen Masche im Drogenschmuggel geworden? Die Berliner Polizei warnte vergangenes Jahr auf Instagram, dass Kriminelle versuchten, insbesondere junge Menschen mit einem „Urlaub umsonst“ zu locken, um ihnen im Gegenzug Gepäckstücke mit Drogen mitzugeben. Die Strippenzieher bleiben im Hintergrund oft unerkannt. Auf die Drogenkuriere hingegen warten lange Haftstrafen. Auch das Bundeskriminalamt spricht gegenüber dem „rbb“ von einem „bekannten Modus Operandi“, bei dem Dritte als Drogenkuriere eingesetzt werden.

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