EU-Zollreform: Ab Juli mindestens 3 Euro Zoll pro Päckchen von Temu und Shein
EU: 3 Euro Zoll pro Päckchen von Temu und Shein ab Juli

Die Europäische Union schafft zum 1. Juli 2026 die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Drittländern wie China ab. Künftig wird pro Warenkategorie ein pauschaler Zollsatz von mindestens drei Euro fällig. Dies betrifft vor allem Bestellungen bei Online-Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress, die häufig als Schnäppchen wahrgenommen werden.

Hintergrund der neuen Zollregelung

Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden EU-Zollreform. Laut EU-Kommission erreichten 2025 rund 5,9 Milliarden Kleinsendungen den europäischen Binnenmarkt – das sind etwa 16 Millionen Stück pro Tag oder 185 pro Sekunde. Die Zahl hat sich binnen drei Jahren mehr als vervierfacht. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen stammen aus China. Die Zollbehörden sind mit dieser Flut überfordert und können die Inhalte kaum kontrollieren.

Der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), erklärte: „Das ist keine Randerscheinung mehr, kaum beherrschbar und normale Kontrollen sind nahezu unmöglich. Das ist bisher ein Geschäftsmodell auf Kosten fairer Wettbewerbsbedingungen, sicherer Produkte und funktionierender Kontrollen.“

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Wie wird der Pauschalzoll berechnet?

Der pauschale Zollsatz beträgt drei Euro pro Warenkategorie. Der deutsche Zoll erläutert: „Für zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, die in einer Sendung sind und jeweils der gleichen Tarifierung unterliegen, würde ein Pauschalzoll von insgesamt neun Euro erhoben.“ Socken, Kabelbinder und Hosen bilden dabei jeweils eine eigene Kategorie. Je mehr unterschiedliche Kategorien ein Paket enthält, desto teurer wird es. Zusätzlich fallen Einfuhrumsatzsteuer und eine Servicepauschale an. Im Herbst soll eine Verwaltungsgebühr von etwa zwei Euro pro Päckchen hinzukommen.

Wer trägt die Kosten?

Eigentlich sind Verkäufer oder Importeure für die Zahlung des Zolls verantwortlich. Es ist jedoch zu erwarten, dass diese zumindest einen Teil der Kosten an die Verbraucher weitergeben. Eine weitere Strategie könnte sein, verstärkt Lager und Logistikzentren innerhalb der EU zu betreiben, da Sendungen von dort zollfrei sind.

Ramona Pop, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), betonte: „Klar ist: Der neue Pauschalzoll ist von den Händlern zu tragen und nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es darf nicht sein, dass zusätzliche Kosten am Ende über intransparente Preisaufschläge weitergegeben werden. Hier erwarten wir von den Anbietern volle Transparenz.“

Reaktionen aus Handel und Verbraucherschutz

Der deutsche Einzelhandel sieht die Plattformen als unfaire Konkurrenz, die europäische Verbraucher-, Steuer- und Umweltstandards umgehen. Bisher konnten Anbieter die 150-Euro-Freigrenze leicht umgehen, indem sie wertvollere Sendungen auf mehrere Pakete aufteilten oder falsch deklarierten.

Verbraucherschützer aus ganz Europa, darunter die Stiftung Warentest, hatten 2025 über 160 Produkte von Temu und Shein getestet. Das Ergebnis war alarmierend: „Mehr als zwei Drittel der Produkte im Test erfüllten nicht die EU-Sicherheitsanforderungen. Etwa ein Viertel bewerten wir als potenziell gefährlich.“ Es gab Warnungen vor unsicherem Spielzeug, giftigen Schwermetallen in Schmuck und überhitzenden Handy-Ladegeräten.

Ramona Pop forderte, die EU müsse verbleibende Schutzlücken schließen: „Unsichere Produkte dürfen gar nicht erst auf den europäischen Markt gelangen. Plattformen müssen klare Verantwortung für die von ihnen vermittelten Produkte tragen.“

Ausblick: Pauschalzoll bis 2028 befristet

Der pauschale Zollsatz von drei Euro pro Warenkategorie gilt voraussichtlich bis Mitte 2028. Dann soll eine neue Datenplattform in Betrieb gehen, die eine exakte und unkomplizierte Verzollung ermöglicht. Die EU will mit der Reform die Flut von Billigwaren eindämmen und fairen Wettbewerb sowie Produktsicherheit stärken.

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