Die Europäische Union hat die bisherige Zollfreigrenze für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2024 müssen Verbraucher auch für günstige Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern Zollgebühren entrichten. Die Neuregelung betrifft vor allem Bestellungen bei asiatischen Plattformen wie Temu oder Shein, die täglich Millionen Pakete in die EU versenden.
Pauschalgebühr von drei Euro pro Warengruppe
Nach Angaben der EU-Kommission wird pro Warengruppe in einer Sendung eine Pauschale von drei Euro erhoben. Enthält ein Paket beispielsweise drei T-Shirts und ein Spielzeug, fallen insgesamt sechs Euro Zoll an – drei Euro für die Kleidung und drei Euro für das Spielzeug. Bislang waren Sendungen unter 150 Euro zollfrei.
„Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich“, erklärte die EU-Kommission. Die Händler können die Zollpauschale jedoch an den Verbraucher weiterreichen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt, dass die Gebühr besonders bei sehr günstigen Produkten stark ins Gewicht falle. Experten hätten bereits Preissteigerungen auf den Online-Plattformen festgestellt.
Massenhafter Versand aus China
Im vergangenen Jahr kamen laut EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit einem Wert von unter 150 Euro in der EU an – das sind rund 16 Millionen Pakete pro Tag. Mehr als 90 Prozent dieser Sendungen stammten nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China. Auf sie wurde bislang kein Zoll erhoben.
Die Pauschale soll zunächst bis zum 1. Juli 2028 gelten. Sie dient als Übergangslösung, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle von Zollzahlungen in Betrieb genommen wird. Danach sollen die regulären Zollsätze je nach Warenwert, Ursprungsland und Wareneinstufung zur Anwendung kommen.



