Drohende Einschnitte bei den Fluggastrechten in der Europäischen Union sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen andauernden Verhandlungen mit dem EU-Parlament haben die Vertreter der EU-Staaten ihre entsprechenden Forderungen aufgegeben. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr, bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung erhalten können. Auch die Höhe der Entschädigung bleibt unverändert – anders als von den Staaten lange gefordert. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus, die möglicherweise am Montag erfolgen könnte.
Hubig zeigt sich zufrieden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußerte sich zufrieden über die Entwicklung. Sie erklärte: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“ Kern der Einigung sei, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben. Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.
Verbesserungen für Verbraucher
Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert werden. Zudem sollen Fluggäste künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Verhandlungen über Reform
Vertreter des Parlaments und der Staaten verhandeln seit längerem über eine Reform der Fluggastrechte. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Entschädigungshöhen im Überblick
Wird der Kompromiss angenommen, bleiben die folgenden Verspätungsentschädigungen bestehen:
- 250 Euro bei einer Entfernung von bis zu 1.500 Kilometern
- 400 Euro bei einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 Kilometern
- 600 Euro bei einer Entfernung von mehr als 3.500 Kilometern
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Nächste Schritte
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004.



