EU-Zoll-Reform: Ab sofort 3 Euro Pauschale auf günstige Online-Bestellungen
EU-Zoll-Reform: 3 Euro Pauschale auf günstige Bestellungen

Seit dem 1. Juli 2025 gilt in der Europäischen Union eine neue Zollregelung, die auch günstige Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten betrifft. Bislang waren Waren unter 150 Euro von Zollabgaben befreit. Diese Ausnahme ist nun entfallen. Stattdessen wird pro Warengruppe eine Pauschale von 3 Euro fällig. Wer etwa drei T-Shirts im Wert von 30 Euro in einem Paket bestellt, zahlt 3 Euro Zoll. Kommt ein günstiges Kinderspielzeug hinzu, werden weitere 3 Euro fällig – insgesamt also 6 Euro.

Kosten werden an Verbraucher weitergegeben

Experten gehen davon aus, dass die Mehrkosten größtenteils an die Kunden weitergereicht werden. E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes sagte: „Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen.“ Auch Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI erwartet, dass die „zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben“ werden. Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht die Verbraucher als Leidtragende: „Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten.“

Hintergrund: Kampf gegen Billigpakete

Die EU will mit der Maßnahme gegen die Flut an Billigpaketen vorgehen. Nach Angaben der EU-Kommission kamen 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert zollfrei an – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Das entspricht 16 Millionen Paketen pro Tag. Mehr als 90 Prozent dieser Pakete stammen laut einem hochrangigen EU-Beamten aus China. Zudem verstoßen viele Produkte gegen europäische Standards: 2025 waren 60 Prozent der online gekauften Kosmetik, Elektronik, Spielzeuge und Nahrungsergänzungsmittel betroffen. Die Zollregelung soll fairen Wettbewerb mit europäischen Unternehmen sicherstellen.

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Was Verbraucher beachten sollten

Der deutsche Zoll rät, vor einer Bestellung die Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Preis enthalten ist. In der Regel kümmert sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und geht in Vorleistung. Zusätzlich zur Zollpauschale fällt die Einfuhrumsatzsteuer an, und manche Kurierdienste erheben eine Servicepauschale. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt, vor der Bestellung den Versandort zu prüfen – Hinweise finden sich in den Versandinformationen oder AGB. Ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ebenfalls ein Indiz für Lieferungen aus Drittstaaten sein. Auf das Impressum des Händlers allein sollte man sich nicht verlassen, da der Sitz in der EU sein kann, die Ware aber aus einem Drittstaat kommt.

Auswirkungen auf die Paketzustellung

Die Paketbranche befürchtet Verzögerungen. Eine Sprecherin des Branchenverbandes BPEX sagte: „Dies kann dazu führen, dass Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit Verzögerungen in der Abfertigung entstehen können.“ DHL rechnet damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete aus Nicht-EU-Ländern vorverzollt sind und normal zugestellt werden. Bei den restlichen 10 bis 15 Prozent geht DHL in Vorleistung und verlangt vom Empfänger eine Pauschale von 7,50 Euro zuzüglich der Steuern und Gebühren.

Bleibt die Regelung dauerhaft?

Die Zollpauschale von 3 Euro pro Warengruppe gilt voraussichtlich bis zum 1. Juli 2028. Danach soll eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start gehen, die alle importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig macht. Zudem ist ab 1. November eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes online bestellte Produkt geplant, deren Höhe noch nicht feststeht. Die EU-Kommission rechnet mit Auswirkungen, die schwer zu beziffern seien.

Weniger Bestellungen aus China?

Lars Hofacker erwartet „eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten“. Große Plattformen wie Shein und Temu haben bereits lokale Lager und Distributionszentren in Europa aufgebaut, um die neue Regelung zu umgehen. Alien Mulyk geht davon aus, dass die Abgabe Billigimporten „wenig anhaben“ wird, da die Unternehmen ihre Logistik nach Europa verlagern.

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