EuGH stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos – Urteil gegen Sky
EuGH stärkt Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Streamingdienste wie Sky das 14-tägige Widerrufsrecht für ihre Abonnements nicht generell ausschließen dürfen. Das höchste europäische Gericht stellte klar, dass es sich bei solchen Angeboten um eine „digitale Dienstleistung“ handelt, wenn sie sich am Nutzerverhalten orientieren und personalisierte Empfehlungen bieten. Damit unterscheidet sich der Fall von „digitalen Inhalten“, bei denen ein Widerrufsausschluss unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.

Hintergrund: Klage eines Verbrauchervereins gegen Sky

Auslöser des Verfahrens war eine Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Sky hatte sein Angebot als „digitalen Inhalt“ eingestuft und das Widerrufsrecht ausgeschlossen, sobald Verbraucher ausdrücklich zustimmen, dass sie den Dienst sofort nutzen möchten. Diese Praxis gilt laut Unternehmen auch für den deutschen Dienst Wow. Das zuständige österreichische Gericht legte dem EuGH die Frage vor, wie die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in diesem Fall auszulegen sei.

Personalisierte Empfehlungen als entscheidendes Kriterium

Der EuGH urteilte, dass ein Streamingdienst, der über die bloße Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgeht – insbesondere durch personalisierte Empfehlungen, die auf dem Verhalten der Kunden basieren –, als digitale Dienstleistung einzustufen ist. In solchen Fällen kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Der Gerichtshof betonte, dass die Interessen der Anbieter ausreichend geschützt seien, da Kunden bei einem Widerruf eine angemessene Entschädigung für die bereits erfolgte Nutzung zahlen müssten.

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Auswirkungen auf Deutschland und andere EU-Länder

Obwohl sich das Urteil direkt auf den österreichischen Fall bezieht, hat es laut Rechtsanwalt Tim Wittwer aus Hannover auch erhebliche Bedeutung für Deutschland. „Die deutschen und österreichischen Regeln zum Widerrufsrecht sind vergleichbar, sodass die Vorgaben des EuGH auch hierzulande relevant sind“, erklärte Wittwer. Er empfiehlt Streaminganbietern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen und anzupassen, falls sie bisher das Widerrufsrecht ausgeschlossen haben.

Besondere Herausforderungen für Sport-Streaming

Die Entscheidung könnte vor allem für Anbieter problematisch werden, die im Rahmen eines Dauerabos punktuell attraktive Großereignisse wie Sportereignisse streamen. Kunden könnten theoretisch ein Abo abschließen, das Event innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist ansehen und dann den Vertrag widerrufen. Laut EuGH müssen sie dann jedoch eine angemessene Entschädigung für die Nutzung zahlen, was die Anbieter vor Missbrauch schützen soll. Rechtsanwalt Wittwer betonte: „Die EuGH-Entscheidung stellt klar, dass Verbraucherrechte gestärkt werden, ohne die Geschäftsmodelle der Anbieter unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.“

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