Ein BILD-Leser buchte einen Flug in den Algarve-Urlaub und zahlte Hunderte Euro für ein inkludiertes Gepäckstück. Am Flughafen stellte sich jedoch heraus, dass das Gepäck nicht im System vermerkt war. Weder die Fluggesellschaft noch das Buchungsportal übernahmen die Verantwortung – jeder schob dem anderen die Schuld zu. Solche Fälle sind keine Seltenheit und werfen Fragen zu den Rechten der Passagiere auf.
Welche Rechte haben Sie bei fehlendem Gepäck?
Wenn Sie Gepäck gebucht haben, aber am Flughafen ohne das gebuchte Gepäck dastehen, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung der Gepäckgebühren. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Leistung zu erbringen, die Sie bezahlt haben. Kommt sie dem nicht nach, können Sie die Kosten zurückfordern. Zusätzlich haben Sie bei Verspätung oder Verlust des Gepäcks Anspruch auf Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen, das für internationale Flüge gilt.
Wie fordern Sie Ihr Geld zurück?
Zunächst sollten Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Dokumentieren Sie den Vorfall schriftlich, am besten per E-Mail, und fordern Sie die Rückerstattung der Gepäckgebühren. Sollte die Airline ablehnen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Auch ein Anwalt für Reiserecht kann helfen. Wichtig: Bewahren Sie alle Buchungsunterlagen und Korrespondenzen auf.
Einfache Checks vor dem Check-In
Um solche Pannen zu vermeiden, sollten Sie vor dem Check-In folgende Punkte prüfen: Überprüfen Sie die Buchungsbestätigung auf die korrekte Anzahl und Art der Gepäckstücke. Kontrollieren Sie beim Online-Check-In, ob das Gepäck im System erfasst ist. Fragen Sie am Schalter nach, falls Unstimmigkeiten auftauchen. So können Sie teure Überraschungen vermeiden.
Was tun bei Streit zwischen Airline und Portal?
Wenn Airline und Buchungsportal sich gegenseitig die Schuld zuweisen, sollten Sie beide Parteien in die Verantwortung nehmen. Schreiben Sie eine Beschwerde an beide und setzen Sie eine Frist zur Klärung. Oft reicht schon ein formelles Schreiben, um eine Einigung zu erzielen. Bleibt dies erfolglos, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Laut Verbraucherzentralen sind Buchungsportale ebenfalls in der Pflicht, korrekte Daten zu übermitteln.
Praktische Tipps für Ihre Reise
Ein Tipp: Buchen Sie Gepäck direkt bei der Airline, nicht über ein Drittportal, um Missverständnisse zu vermeiden. Fotografieren Sie Ihr Gepäck vor der Abgabe und bewahren Sie den Gepäckabschnitt auf. So haben Sie im Schadensfall einen Nachweis. Und: Prüfen Sie Ihre Reiseversicherung – manche Policen decken Gepäckverlust oder -verspätung ab.



