Ein alltäglicher Moment wurde für Stephan M. (36) aus Gelsenkirchen zum Albtraum: Als er sich nach dem Duschen ausziehen wollte, brach der Badezimmerboden unter ihm ein. Der Antiquitätenhändler stürzte drei Meter tief ins Erdgeschoss. Das gesamte Wohnhaus musste wegen akuter Einsturzgefahr evakuiert werden. 20 Bewohner, darunter auch Stephan M., mussten ihre Wohnungen verlassen. Bis heute ist unklar, wann und ob sie zurückkehren können.
Der Unfallhergang
Stephan M. schildert den Moment des Unglücks: „Ich stand in der Dusche, hatte das Wasser abgedreht und wollte mich abtrocknen. Plötzlich gab der Boden unter mir nach, ich fiel in die Tiefe.“ Er landete auf dem Boden des Erdgeschosses und zog sich Prellungen und Schürfwunden zu. Glücklicherweise blieb er ohne schwerwiegende Verletzungen. Die Feuerwehr rückte an und stellte fest, dass die Statik des Gebäudes gefährdet war. Die Einsatzleitung entschied, das Haus komplett zu räumen.
Folgen für die Bewohner
Die 20 betroffenen Mieter wurden in Notunterkünften untergebracht. Viele von ihnen konnten nur das Nötigste mitnehmen. „Wir haben keine Ahnung, wie es weitergeht“, sagt eine Nachbarin. Die Stadt Gelsenkirchen prüft derzeit die Bausubstanz. Ein Gutachter soll klären, ob das Haus noch bewohnbar ist oder abgerissen werden muss. Die Mieter fordern schnelle Klarheit und Unterstützung.
Rechtliche Ansprüche von Stephan M.
Stephan M. erwägt rechtliche Schritte. „Ich werde Schadensersatz fordern, schließlich habe ich nicht nur materielle Verluste, sondern auch seelischen Schaden erlitten“, erklärt er. Sein Anwalt prüft Ansprüche gegen den Vermieter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. „Der Vermieter muss für einen sicheren Zustand der Mietsache sorgen“, so der Jurist. Sollte der Boden mangelhaft gewesen sein, haftet der Eigentümer. Auch die Hausratversicherung könnte einspringen, wenn der Vertrag Elementarschäden abdeckt.
Was der Fall für andere Mieter bedeutet
Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Vermietern. „Mieter sollten bei Mängeln sofort den Vermieter informieren und dokumentieren“, rät der Mieterverein. Bei akuten Gefahren wie maroden Böden kann die Miete gemindert werden. Experten empfehlen, eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung abzuschließen, die auch Schäden durch Gebäudemängel abdeckt. Der Fall zeigt, wie schnell ein Alltagsunfall existenzielle Folgen haben kann.



