Hochsommerhitze in Berlin: Die Sonne knallt auf die Fassaden – und mit jedem Grad mehr wächst der Wunsch, die eigenen vier Wände so kühl wie möglich zu halten. Baumärkte und Versandhändler schaffen heran, was momentan begehrt ist: Verdunklungen, Schattenspender und Kühlgeräte – wenn denn noch welche verfügbar sind. Doch nicht jedes Mittel ist rechtlich zulässig. Ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern beim Hitzeschutz.
Markise und Außenrollo: Was Mieter ohne Zustimmung anbringen dürfen
Grundsätzlich gilt: Mieter dürfen in ihrer Wohnung Maßnahmen ergreifen, die die Wohnqualität verbessern, solange sie keine baulichen Veränderungen vornehmen oder die Bausubstanz beeinträchtigen. Eine Markise oder ein Außenrollo, das an der Fassade angebracht wird, gilt jedoch als bauliche Veränderung, da es in die Außenhaut des Gebäudes eingreift. Hierfür ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Anders sieht es bei innenliegenden Sonnenschutzsystemen aus: Jalousien, Rollos oder Vorhänge im Innenbereich dürfen Mieter grundsätzlich ohne Genehmigung anbringen, da sie keine baulichen Veränderungen darstellen.
Klimaanlagen: Mobile Geräte erlaubt, feste Anlagen genehmigungspflichtig
Mobile Klimaanlagen, die lediglich in ein Fenster eingehängt werden, sind in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt. Allerdings müssen Mieter darauf achten, dass das Gerät keine Schäden verursacht, etwa durch Kondenswasser. Feste Klimaanlagen, die in der Wand oder im Fenster verbaut werden, sind hingegen genehmigungspflichtig. Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn die Anlage die Bausubstanz beeinträchtigt oder das Erscheinungsbild des Hauses negativ verändert. In Einzelfällen kann der Mieter jedoch einen Anspruch auf Duldung haben, etwa wenn die Hitze gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht.
Wann der Vermieter zustimmen muss
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jeder Maßnahme zuzustimmen. Allerdings kann der Mieter unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Duldung haben. Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme zur Erhaltung der Gesundheit erforderlich ist, etwa bei extremer Hitze, die zu Kreislaufproblemen führt. Hier muss der Mieter jedoch nachweisen, dass die Hitze eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt. Zudem darf die Maßnahme keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen oder die Mietsache dauerhaft beschädigen.
Tipps für Mieter: So gehen Sie richtig vor
Bevor Sie eine bauliche Veränderung vornehmen, sollten Sie immer schriftlich die Zustimmung des Vermieters einholen. Empfehlenswert ist ein formloses Schreiben, in dem Sie die geplante Maßnahme beschreiben und begründen. Der Vermieter muss innerhalb einer angemessenen Frist reagieren – in der Regel zwei bis vier Wochen. Lehnt der Vermieter ab, können Sie rechtliche Schritte einleiten, etwa eine Klage auf Zustimmung. In dringenden Fällen, wie bei extremer Hitze, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Fazit: Hitzeschutz ja, aber mit Augenmaß
Mieter haben durchaus Möglichkeiten, ihre Wohnung vor Sommerhitze zu schützen, müssen aber die Grenzen des Mietrechts beachten. Innere Sonnenschutzsysteme sind meist unproblematisch, während Markisen, Außenrollos und feste Klimaanlagen der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Im Zweifel gilt: vorher fragen, nicht nachher streiten. Bei gesundheitlichen Risiken kann der Mieter jedoch ein stärkeres Recht auf Abhilfe geltend machen.



