Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Preisobergrenze für den Zweitmarkt von Veranstaltungstickets, um gegen überhöhte Preise vorzugehen. Die Maßnahme soll den Aufschlag auf weiterverkaufte Tickets begrenzen. Zudem sollen Veranstalter die Möglichkeit erhalten, den Zweitmarkt besser zu regulieren. „Dafür wollen wir ein neues ,geschütztes‘ Ticket einführen“, kündigte Hubig gegenüber Web.de an.
Keine Freiwilligkeit: Plattformen in der Pflicht
Hubig betonte, dass sie nicht auf Freiwilligkeit setze. „Wir werden auch die Wiederverkaufsplattformen in die Verantwortung nehmen.“ Die Rechtsdurchsetzung gegen Plattformen mit Sitz außerhalb der EU sei zwar „anspruchsvoll – aber sie ist nicht unmöglich“. Ziel sei es, die sogenannte Abzocke zu verhindern.
Geschäftemacherei auf Kosten der Fans
Gewerbliche Wiederverkäufer kaufen Tickets in Massen auf, oft mithilfe automatisierter Software (Bots). Anschließend verkaufen sie die Tickets zu hohen Preisen weiter. „Es ist ärgerlich für Fans, Sportlerinnen, Künstler und Veranstalter, wenn völlig überteuerte Tickets auf dem Zweitmarkt verkauft werden. Teilweise werden 14-Euro-Tickets für 250 Euro weiterverkauft. Das ist Geschäftemacherei auf dem Rücken der Fans“, kritisierte die Ministerin.
Fairer Weiterverkauf bleibt möglich
Hubig stellte klar, dass ein Weiterverkauf von Tickets weiterhin möglich sein soll. „Es geht mir um die Verhinderung von Abzocke – und nicht um die Fans, die ihr Ticket zu einem fairen Preis weiterverkaufen wollen, weil sie nicht selber hingehen können.“
Forderungen aus der Musik- und Veranstaltungsbranche
Der Verband freier Musikschaffender Pro Musik und der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft hatten die Bundesregierung im Mai aufgefordert, gegen „Wucher und Betrug“ auf dem Ticketzweitmarkt vorzugehen. Sie verwiesen auf Regelungen im Ausland: In Großbritannien müssen Originalpreis, Sitznummer und Verkäuferidentität klar ausgewiesen sein. In den USA verbietet der Better Online Ticket Sales Act unter anderem den Einsatz automatisierter Kaufprogramme. In Belgien und Italien existieren vergleichbare Schutzregelungen.



