Jobcenter verschärfen Regeln: Bis 30% weniger Geld bei Arbeitsverweigerung ab Juli
Jobcenter verschärfen Regeln: Bis 30% weniger Geld

Ab dem 1. Juli verschärft die Bundesagentur für Arbeit die Sanktionsregeln für Empfänger von Grundsicherung. Wer sich bei einem Bewerbungsgespräch unangemessen verhält – etwa ungepflegt erscheint oder alkoholisiert auftritt – muss mit Kürzungen der Leistungen rechnen. Die Sanktionen können bis zu 30 Prozent der Regelleistung betragen, wie die Behörde mitteilte.

Neue Definition von Arbeitsverweigerung

Die Bundesagentur für Arbeit hat klargestellt, welche Verhaltensweisen künftig als Arbeitsverweigerung gewertet werden. Dazu zählen nicht nur das unentschuldigte Fernbleiben von Terminen, sondern auch ein Verhalten, das die Vermittlung in Arbeit aktiv behindert. Dazu gehören mangelnde Körperpflege, alkohol- oder drogenbedingte Auffälligkeiten sowie das Vortäuschen von Gründen, die eine Einstellung unwahrscheinlich machen.

„Wer sich bewusst so präsentiert, dass eine Einstellung scheitert, muss mit Konsequenzen rechnen“, sagte ein Sprecher der Bundesagentur. Die Regelung ziele darauf ab, die Eigenbemühungen der Leistungsempfänger zu stärken und Missbrauch zu verhindern.

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Sanktionsstufen und Kürzungen

Die Kürzungen erfolgen gestaffelt: Bei einem ersten Verstoß droht eine Minderung um 10 Prozent des Regelsatzes für drei Monate. Bei wiederholtem Fehlverhalten kann die Kürzung auf bis zu 30 Prozent steigen. Im Extremfall, etwa bei vollständiger Verweigerung der Mitwirkung, ist sogar eine vollständige Streichung der Leistungen möglich. Die Bundesagentur erwartet durch die Verschärfung Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich.

Sozialverbände kritisieren die neuen Regeln scharf. „Die Sanktionen treffen vor allem die Schwächsten und verschärfen soziale Ungleichheit“, erklärte ein Sprecher des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Die Bundesagentur hingegen betont, dass die Maßnahmen notwendig seien, um die Integrationsbemühungen zu unterstützen und die Solidargemeinschaft zu entlasten.

Umsetzung durch die Jobcenter

Die Jobcenter sind ab Juli angehalten, bei Verdacht auf Fehlverhalten genauer zu prüfen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Die Betroffenen erhalten vor einer Kürzung eine Anhörung und können Stellung nehmen. Die Bundesagentur rechnet mit einer Zunahme von Widersprüchen gegen die Bescheide.

Bereits im Vorfeld hatten Arbeitsmarktexperten vor einer Überlastung der Jobcenter gewarnt. Die neuen Regeln erforderten mehr Personal und Schulungen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Bundesagentur verspricht jedoch, die Umsetzung mit zusätzlichen Ressourcen zu flankieren.

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