Ab sofort entfällt für Krankenkassen die gesetzliche Verpflichtung, ihre Mitglieder direkt über Erhöhungen des Zusatzbeitrags zu informieren. Union und SPD haben die entsprechende Hinweispflicht im Zuge der sogenannten Entbürokratisierung gestrichen. Betroffen sind rund 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland.
Keine Briefe oder Mails mehr bei Beitragserhöhung
Bislang mussten die Kassen ihre Mitglieder schriftlich per Brief oder E-Mail über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags in Kenntnis setzen. Diese Pflicht ist nun weggefallen. Offiziell begründen Union und SPD den Schritt mit der Entlastung der Kassen von Bürokratiekosten. Tatsächlich sparen die Krankenkassen damit Millionen Euro an Porto- und Verwaltungskosten.
Verbraucherschützer reagieren scharf. Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, bezeichnete die Neuregelung als „Unding“. Er kritisierte: „Versicherte haben ein Recht darauf, rechtzeitig und direkt über finanzielle Mehrbelastungen informiert zu werden. Die Streichung der Hinweispflicht ist ein Rückschritt für den Verbraucherschutz.“
Was die Regeländerung für Versicherte bedeutet
Für die 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten bedeutet die Neuregelung, dass sie künftig selbst aktiv werden müssen, um über Beitragsänderungen informiert zu bleiben. Die Kassen sind nicht mehr verpflichtet, individuell zu informieren. Stattdessen können sie die Information auf ihrer Website veröffentlichen oder in anderer Form bekannt geben.
Experten raten Versicherten, regelmäßig die Webseite ihrer Krankenkasse zu besuchen oder sich über Newsletter zu informieren. Wer die Erhöhung verpasst, läuft Gefahr, höhere Beiträge zu zahlen, ohne es zu merken. Ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen besteht jedoch weiterhin – allerdings nur, wenn der Versicherte von der Erhöhung tatsächlich Kenntnis erlangt.
Einige Kassen wollen weiterhin informieren
Trotz der neuen Rechtslage haben einige Krankenkassen angekündigt, ihre Mitglieder weiterhin freiwillig über Beitragserhöhungen zu informieren. Die Techniker Krankenkasse (TK) erklärte auf Anfrage: „Wir werden unsere Versicherten auch künftig per Post oder E-Mail über Änderungen des Zusatzbeitrags informieren. Das ist für uns eine Frage der Kundennähe und Transparenz.“ Auch die AOK und die Barmer signalisierten, an der bisherigen Praxis festhalten zu wollen.
Die gesetzliche Neuregelung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Verbraucherschützer empfehlen Versicherten, sich bereits jetzt über die Informationspolitik ihrer Krankenkasse zu informieren und gegebenenfalls zu einer Kasse zu wechseln, die weiterhin direkt informiert.



