Ladendiebstahl in Deutschland erreicht 2025 neuen Höchststand von 4,3 Milliarden Euro
Ladendiebstahl 2025: Rekordverlust von 4,3 Milliarden Euro

Die Verluste durch Ladendiebstahl im deutschen Einzelhandel haben 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Laut einer aktuellen Studie des Handelsforschungsinstituts EHI entwendeten Kunden, Beschäftigte, Lieferanten und Servicekräfte Waren im Wert von mehr als 4,3 Milliarden Euro – ein Anstieg um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies ist der vierte Anstieg in Folge.

Kundendiebstahl als größter Posten

Mit rund 3,05 Milliarden Euro entfällt der größte Teil der Schäden auf Kundendiebstahl. Ein Drittel davon wird organisierten Tätergruppen zugeschrieben. Eigene Beschäftigte der Handelsunternehmen verursachten Schäden von 910 Millionen Euro, während Personal von Lieferanten und Servicefirmen wie Handwerker und Reinigungskräfte weitere 370 Millionen Euro beisteuerten. Zwischen 2020 und 2025 sind die Gesamtschäden um knapp 29 Prozent gestiegen, beim Kundendiebstahl sogar um gut 41 Prozent. Ein Teil dieses Anstiegs ist auf die hohe Inflation zurückzuführen: Die Verbraucherpreise legten im selben Zeitraum um mehr als 20 Prozent zu, die Preise für Lebensmittel um etwa 35 Prozent.

Organisierte Banden und aggressive Täter

EHI-Experte Frank Horst bezeichnet den Kampf gegen organisierten und gewerbsmäßigen Diebstahl als größte Herausforderung. Auch die Zunahme beim „normalen“ Kundendiebstahl sei „besorgniserregend“. Horst berichtet von zunehmenden Übergriffen auf Beschäftigte: „Die Diebe werden immer aggressiver.“ Sicherheitsfirmen wird empfohlen, stichfeste Westen zu tragen. Für 2026 rechnet Horst nicht mit einem erneuten Anstieg, sofern keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Unwägbarkeiten eintreten. Verbesserte Präventionsmaßnahmen dürften dämpfend wirken.

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Ursachen: Finanzieller Druck und Personalmangel

Experte Horst verweist unter anderem auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Viele Händler sind der Ansicht, dass die aktuelle politische Lage und die wirtschaftlichen Aussichten viele Verbraucher und Beschäftigte unter finanziellen Druck setzen und somit zu mehr Gelegenheitsdiebstählen führen.“ Begünstigt würden Straftaten zudem durch Personalmangel. Der Handelsverband Deutschland (HDE) nennt auch schwindenden Respekt vor fremdem Eigentum, geringere Akzeptanz rechtlicher Regeln und Defizite bei der Strafverfolgung als Gründe. Dem Verband bereitet die zunehmende Professionalisierung bandenmäßig agierender Ladendiebe Sorgen. „Hier werden regelrechte Bestelllisten von Auftraggebern aus der Unterwelt abgearbeitet“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Beliebte Diebeswaren nach Geschäftstyp

Die gestohlenen Produkte variieren je nach Geschäftstyp. Im Lebensmittelhandel sind alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kaffee, Rasierklingen, Parfums, Energydrinks, Schreibwaren, Zeitschriften, Babynahrung, Batterien, Fleisch, Wurst, Käse, Nüsse, Öle und Schokolade besonders begehrt. In Drogeriemärkten stehen Düfte, Kosmetikprodukte wie Lippen- oder Kajalstifte, Babynahrung und Rasierklingen hoch im Kurs. Der Bekleidungshandel leidet unter Diebstählen von Jeans, Schuhen, Wäsche, T-Shirts, Hemden und Accessoires wie Gürtel, Schals, Brillen, Modeschmuck, Lederjacken, Kleinlederwaren, Handtaschen, Sneakern und anderen Sportschuhen. Bei Unterhaltungselektronik sind Konsolen- und Videospiele, Speichermedien, Smartphones mit Zubehör, Bluetooth-Kopfhörer, Druckerpatronen und Elektrokleingeräte betroffen. In Baumärkten werden akkubetriebene Elektromaschinen, hochwertige Handwerkzeuge, Werkzeugzubehör, digitale Messgeräte, Installationsmaterialien, Akkus, Ladegeräte, LED-Leuchten und Armaturen gestohlen. Oft seien es kleine, vergleichsweise teure Artikel, die sich leicht verstecken ließen, sagt Horst. Bei einigen Tätern spiele die leichte Wiederverkäuflichkeit eine große Rolle.

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Rückläufige Anzeigen trotz steigender Schäden

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der angezeigten Ladendiebstähle durch Kunden während der Geschäftszeit 2025 um 5,4 Prozent auf 383.096 Fälle. Knapp die Hälfte der Tatverdächtigten besitzt demnach eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die Aussagekraft der Statistik ist Experten zufolge jedoch begrenzt. Sie bilde das tatsächliche Geschehen kaum ab, sagt Horst. Über 98 Prozent der Fälle würden nicht erkannt und nicht angezeigt. 2025 blieben laut EHI rechnerisch etwa 24,8 Millionen Ladendiebstähle im Wert von jeweils 123 Euro unentdeckt. Selbst erkannte Fälle werden oft nicht gemeldet, weil Anzeigen häufig fallen gelassen werden. Viele Unternehmen ersparen sich deshalb den Aufwand.

Präventionsmaßnahmen und Kosten

Die Unternehmen äußern sich zum Thema nur zurückhaltend oder gar nicht. Der Einzelhandel versucht, sich besser zu schützen. Laut EHI investierte die Branche 2025 1,7 Milliarden Euro in Präventionsmaßnahmen wie Schulungen, Videoüberwachung und Ladendetektive. Weitere 1,6 Milliarden flossen in interne Aktivitäten wie das Auswerten von Kameramaterial und Bestandskontrollen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3,3 Milliarden Euro, vor fünf Jahren waren es noch 2,6 Milliarden Euro. Immer häufiger wird begehrtes Diebesgut in Vitrinen verschlossen und nur auf Nachfrage herausgegeben. Einige Händler arbeiten mit unsichtbaren Warensicherungen in Regalböden, etwa bei Kaffee. Sobald zehn oder mehr Packungen gleichzeitig entnommen werden, gibt es einen Alarm. Björn Fromm, Edeka-Kaufmann und Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, gelang es 2025 mit mehr Kameras und Sicherheitspersonal, seine Verluste in einem Markt um mehrere Zehntausend Euro im Jahr zu reduzieren. Die Maßnahmen kosteten weit mehr, dennoch hält er sie für richtig. „Die Diebe merken ja, wo man besonders gut klauen kann.“

Forderungen des Handelsverbandes

„Ladendiebstahl muss konsequent und spürbar verfolgt und bestraft werden. Hier verlieren viele Unternehmen Tag für Tag zunehmend das Vertrauen in Polizei und Justiz“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssten personell und technisch besser ausgestattet werden. Die Mindeststrafe bei bandenmäßig organisiertem Diebstahl müsse auf ein Jahr angehoben werden.