Steuererklärung 2024: So hilft ein Lohnsteuerhilfeverein günstig
Lohnsteuerhilfeverein: Günstige Hilfe bei der Steuererklärung

Bis zum 31. Juli 2025 haben Bürgerinnen und Bürger Zeit, ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt einzureichen. Wer sich dabei professionelle Hilfe wünscht, aber keine hohen Honorare für Steuerberater zahlen möchte, kann auf Lohnsteuerhilfevereine zurückgreifen. Diese bieten eine kostengünstige Alternative, die vor allem für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner attraktiv ist.

Hohe Erstattungsquote belegt Vorteile der Steuererklärung

Eine Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im vergangenen Jahr 12,9 Millionen von 14,9 Millionen Steuerzahlern eine Erstattung – das entspricht rund 87 Prozent. Im Schnitt flossen 1.172 Euro zurück. Dennoch zögern viele, den Papierkram anzugehen, da die Vorgänge als kompliziert und kleinteilig empfunden werden.

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen, die seit den 1960er-Jahren existieren und von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer gegründet wurden. Sie unterstützen ihre Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Beantragung von Freibeträgen und der Prüfung von Steuerbescheiden. Im Streitfall vertreten sie ihre Mitglieder sogar vor dem Finanzgericht. Die Vereine wirtschaften kostendeckend und gewinnorientiert. Ihr Ziel ist es, eine vergleichsweise günstige steuerliche Beratung für alle Einkommensgruppen zu ermöglichen.

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Lohnsteuerhilfevereine profitieren von einer automatischen Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung, ähnlich wie Steuerberater. Der Staat unterstützt diese Einrichtungen, weil sie dazu beitragen, dass Steuererklärungen korrekt eingereicht werden und Steuerpflichtige unabhängig von ihrem Einkommen Zugang zu Beratung haben.

Wer kann Mitglied werden?

Die Beratung ist nur für Mitglieder vorgesehen. Einige Vereine bieten kostenlose Erstgespräche an. Der Jahresbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und liegt nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) meist zwischen 50 und 400 Euro, im Durchschnitt bei 150 Euro. Zugelassen sind Angestellte, Beamte, Rentner sowie Besitzer kleiner Photovoltaikanlagen. Nicht beraten werden Selbstständige und Gewerbetreibende.

Eine wichtige Einschränkung betrifft die sogenannten beschränkten Beratungseinkünfte, zu denen Kapitalanlagen, Vermietung oder Verpachtung zählen. Bei Ledigen darf die Summe dieser Einkünfte 18.000 Euro nicht übersteigen, bei Verheirateten liegt die Grenze bei 36.000 Euro. Unbeschränkte Beratungseinkünfte wie Gehalt oder Rente sind dagegen nicht begrenzt. Petra Erk, Vorsitzende des Lohnsteuerhilfevereins Fuldatal, erklärt: „Selbst ein lediger Angestellter, der 150.000 Euro im Jahr verdient und zusätzlich eine Eigentumswohnung von maximal 18.000 Euro brutto im Jahr vermietet, darf sich als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins die Einkommensteuererklärung erstellen oder sich steuerlich beraten lassen.“

Welche Beratungsleistungen werden angeboten?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihre Mitglieder nicht in allen Steuerfragen beraten. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem: Einkommensteuererklärung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Altersvorsorgezulage, Investitionszulage, Lohnsteuerermäßigung, Freistellungsauftrag, Steuererstattung, Steuerklassenwahl, Steuerbescheide und Rechtsmittelprüfung. Einige Vereine sind regional tätig, andere bundesweit.

So finden Sie einen Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe

In Deutschland gibt es rund 800 Lohnsteuerhilfevereine. Mehr als 300 davon mit etwa 8.000 Beratungsstellen sind im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine organisiert, der knapp vier Millionen Mitglieder vertritt. Der größte Verein, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe, zählt 1,2 Millionen Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen. Interessierte können über die Internetseiten der Vereine oder die Dachorganisation einen Anbieter in ihrer Nähe finden.

Ablauf der Beratung

Für die Beratung müssen Mitglieder zunächst relevante Unterlagen sammeln, darunter Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide, Belege für Mieteinnahmen, Weiterbildungskosten, Fahrtkosten, Handwerkerrechnungen und Gesundheitsausgaben. Eine einfache Beratung dauert etwa eine Stunde. Der Berater analysiert die Situation, prüft mögliche Abzugsposten und klärt, wie Freibeträge und Förderungen optimal genutzt werden können.

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Im Anschluss schätzt der Berater ein, ob eine Rück- oder Nachzahlung zu erwarten ist, erstellt die Steuererklärung und leitet sie an das Finanzamt weiter. Nach Eingang des Steuerbescheids prüft der Verein diesen und legt bei Bedarf Einspruch ein.