Nebenkostenabrechnung: Die wenigsten Mieter wissen, dass sie widersprechen können
Hat Ihr Vermieter bereits Wärmemessgeräte installiert, die den Verbrauch per Funk übertragen? Die Kosten dafür müssen in der Regel die Mieter tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, von denen viele nichts wissen. Ein Interview von Matthias Kaufmann.
Viele Mieter sind sich nicht bewusst, dass sie gegen die Kosten für funkende Wärmemessgeräte Widerspruch einlegen können. Diese Geräte, die den Heizverbrauch automatisch erfassen und übertragen, werden immer häufiger installiert. Die Kosten dafür werden oft auf die Mieter umgelegt, doch nicht immer ist dies rechtens.
Experten erklären, dass Mieter genau prüfen sollten, ob die Kosten für die Funkmessgeräte tatsächlich in der Nebenkostenabrechnung auftauchen dürfen. In einigen Fällen können die Kosten abgelehnt werden, etwa wenn die Geräte nicht notwendig sind oder die Abrechnung fehlerhaft ist.
Der Artikel, der ursprünglich im SPIEGEL erschienen ist, gibt detaillierte Einblicke in die rechtlichen Grundlagen. Leider ist der Originalartikel nicht mehr abrufbar, da er älter als 30 Tage ist oder bereits zehnmal geöffnet wurde. Dennoch bleiben die Informationen relevant für alle Mieter, die ihre Nebenkostenabrechnung prüfen möchten.
Es lohnt sich, die Abrechnung genau zu kontrollieren und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen. Viele Mieter zahlen unnötig hohe Nebenkosten, nur weil sie ihr Widerspruchsrecht nicht kennen.



