Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine neue Zollregelung, die auch günstige Waren aus Drittstaaten erfasst. Bislang waren Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro von der Zollabgabe befreit. Diese Ausnahme ist nun entfallen. Künftig wird pro Warengruppe eine pauschale Abgabe von drei Euro fällig – unabhängig vom tatsächlichen Wert der einzelnen Artikel.
Die Regelung betrifft vor allem Bestellungen aus Ländern wie China, die nicht zur EU gehören. Plattformen wie Temu und Shein, die für ihre extrem niedrigen Preise bekannt sind, stehen im Fokus. Nach Angaben der EU-Kommission kamen im Jahr 2025 rund 5,9 Milliarden Sendungen mit geringem Warenwert in die EU, ohne dass Zoll erhoben wurde – das sind etwa 16 Millionen Pakete pro Tag. Mehr als 90 Prozent dieser Pakete stammen aus China.
Wie die neue Zollpauschale funktioniert
Die Abgabe von drei Euro wird pro Warengruppe erhoben. Das bedeutet: Enthält ein Paket beispielsweise drei T-Shirts im Wert von 30 Euro, wird dafür einmalig drei Euro fällig. Befindet sich zusätzlich ein Kinderspielzeug im Paket, kommt eine weitere Pauschale von drei Euro hinzu, sodass insgesamt sechs Euro Zoll anfallen. Die Zahlung und Anmeldung obliegt grundsätzlich dem Verkäufer oder Importeur, wie die EU-Kommission betont. Allerdings können Händler die Kosten an die Verbraucher weitergeben.
Karolin Junker de Neui, E-Commerce-Expertin der Digitalberatung Etribes, rechnet nicht damit, dass Anbieter die Mehrkosten selbst tragen: „Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen.“ Auch Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI geht davon aus, dass die „zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben“ werden, „denn gerade bei sehr niedrigpreisigen Artikeln ist der Spielraum begrenzt“.
Verbraucher als Leidtragende
Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht die Verbraucher als Hauptleidtragende. „Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten.“ Bei extremen Billiganbietern sei es kaum möglich, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen, betont auch sie. „Allerdings werden die Preise auch uneinholbar niedrig bleiben, wenn asiatische Anbieter die neue Abgabe aufschlagen.“
Die chinesischen Online-Shoppingportale Shein und Temu, über die viele günstige Produkte nach Europa gelangen, beantworteten entsprechende dpa-Anfragen nicht.
Worauf Verbraucher achten sollten
Der deutsche Zoll rät: „Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist.“ In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung.
Die Verbraucherzentrale Berlin weist auf weitere Kosten hin: Neben der Zollpauschale fällt die Einfuhrumsatzsteuer an. Zudem erheben manche Kurierdienste eine Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt, vor der Bestellung zu prüfen, woher die Ware verschickt wird. „Hinweise dazu finden sich häufig in den Versandinformationen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU kommt“, schreiben die Verbraucherschützer. Allein auf die Angabe im Impressum zum Sitz des Online-Händlers sollte man sich nicht verlassen: Manchmal sei der zwar in der EU, die Ware werde jedoch aus einem Drittstaat geliefert, warnt das Verbraucherzentrum.
Warum die EU die Abgabe einführt
Die EU will mit der neuen Regelung gegen die Flut an Billigpaketen vorgehen und die Kontrollmöglichkeiten verbessern. Gleichzeitig verstoßen viele Produkte laut Kommission gegen europäische Standards. 2025 seien 60 Prozent der online gekauften Kosmetik, Elektronik, Spielzeuge und Nahrungsergänzungsmittel betroffen gewesen. Ziel ist es, „einen fairen Wettbewerb“ mit europäischen Unternehmen sicherzustellen.
Ein hochrangiger EU-Beamter betonte, dass es bei den neuen Regeln nicht um ein bestimmtes Land gehe, auch wenn mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete aus China stammen.
Auswirkungen auf die Zustellung
Deutschlands Paketbranche befürchtet Verzögerungen. Eine Sprecherin des Branchenverbandes BPEX, der für Firmen wie Fedex, UPS, Hermes, DPD und GLS spricht, sagte: „Dies kann dazu führen, dass Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit Verzögerungen in der Abfertigung entstehen können. Das kann sich auf die Transportprozesse auswirken.“
Ein Sprecher des deutschen Paket-Marktführers DHL rechnet damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete aus dem Nicht-EU-Ausland über zwei unterschiedliche Systeme vorverzollt sind und normal zugestellt werden. Bei 10 bis 15 Prozent sei das nicht der Fall – hier gehe DHL zunächst ins Obligo und zahle Steuern und Gebühren. Dafür müsse der Empfänger an der Haustür eine Pauschale von 7,50 Euro zahlen, plus die vorher bezahlten Steuern und Gebühren.
Weniger Bestellungen aus China?
Lars Hofacker vom EHI erwartet „eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten“. Ob insgesamt weniger Pakete verschickt werden, sei offen. „Große Plattformen können ihre Prozesse und Logistikstrukturen sehr schnell anpassen. Dazu kann auch gehören, künftig einen größeren Anteil der Lieferungen aus europäischen Strukturen zu bedienen.“
Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass sich die großen E-Commerce-Plattformen aus China – vor allem Shein und Temu – bereits teilweise auf die neue Regelung eingestellt haben. „Das heißt konkret, dass sie lokale Lager und Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu bedienen.“
Alien Mulyk vom bevh geht ebenfalls davon aus, dass die Abgabe Billigimporten aus Asien „wenig anhaben“ wird. „Die Unternehmen haben bereits begonnen, ihre Logistik nach Europa zu holen und fallen durch Einfuhren per Container nicht mehr in den Anwendungsbereich der Abgabe.“
Die EU-Kommission rechnet nach Angaben des hochrangigen Beamten mit Auswirkungen, die aber schwer zu beziffern seien.
Befristete Regelung und weitere Gebühren
Die Pauschale von drei Euro pro Warengruppe gilt voraussichtlich nur zwei Jahre, bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht, die laut einem EU-Beamten mehr Daten erfassen und komplexere Berechnungen durchführen kann. Dann sind alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig, und es gelten die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung.
Unabhängig davon soll ab 1. November 2026 zudem eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten. Diese Maßnahme ist aber noch nicht endgültig beschlossen; die EU-Kommission muss noch festlegen, wie hoch diese Gebühr sein soll.



