Berliner Mieterinnen und Mieter, die eine überhöhte Miete zahlen, können dies ab sofort online über das offizielle Service-Portal Berlin melden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen teilte mit, dass das neue Angebot das Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Bausenator Christian Gaebler (SPD) bezeichnete die Möglichkeit der Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen als „weiteren Baustein für einen starken Mieterschutz“.
Voraussetzungen für eine Meldung
Grundsätzlich empfiehlt die Senatsverwaltung, zunächst die ortsübliche Vergleichsmiete für die jeweilige Wohnung zu prüfen. Dies ist anhand des Berliner Mietspiegels möglich, der online abgefragt werden kann. Liegt die tatsächliche Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall können Mieter den Verdacht dem zuständigen Bezirksamt melden, das dann eine Prüfung einleitet.
Mögliche Konsequenzen für Vermieter
Bei einer festgestellten Mietpreisüberhöhung kann das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und ein Bußgeld verhängen. Auf Antrag des Mieters kann zudem die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete angeordnet werden. Überschreitet die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent, besteht der Verdacht auf sogenannte Wuchermieten, die eine Straftat darstellen können.
Ablauf nach der Online-Meldung
Nach Eingang der digitalen Anzeige setzt sich das Bezirksamt mit dem Mieter in Verbindung und klärt, ob tatsächlich eine Mietpreisüberhöhung vorliegt. Das Amt kann weitere Informationen und Unterlagen anfordern. Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, leitet das Bezirksamt beispielsweise ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Mietpreisprüfstelle als zusätzliche Anlaufstelle
Die vom Berliner Senat im März 2025 eingerichtete Mietpreisprüfstelle hat bereits mehrfach Fälle überhöhter Mieten festgestellt, die teils erheblich über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Sie bietet Mieterinnen und Mietern Beratung am Telefon oder in persönlichen Gesprächen an und ist eine weitere Anlaufstelle für Betroffene.



