In Rheinland-Pfalz profitieren nur etwa neun Prozent der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen von den monatlichen 15 Euro für soziale und kulturelle Teilhabe. Das geht aus einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung hervor. Damit liegt das Bundesland deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 18,3 Prozent und belegt den letzten Platz im Ländervergleich.
Altersunterschiede und andere Leistungen
Bei den 15- bis unter 18-Jährigen ist die Quote mit 4,2 Prozent noch geringer (bundesweit: 12,1 Prozent). Der Teilhabebetrag ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, das 2011 von der damaligen Bundesregierung eingeführt wurde. Neben dem Freizeitzuschuss gibt es auch Geld für Schulbedarf (195 Euro pro Jahr) und gemeinsames Mittagessen. In Rheinland-Pfalz erhalten 76 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen den Schulbedarfszuschuss, aber nur 28 Prozent nutzen das Mittagessen. Bei den älteren Jugendlichen sind die Quoten noch niedriger: etwas mehr als die Hälfte bekommt den Schulbedarfszuschuss, nur rund 6 Prozent das Mittagessen.
Große regionale Unterschiede
Die Stiftung kritisiert, dass die Inanspruchnahme zu stark vom Wohnort abhängt. Während in Schleswig-Holstein 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen nutzen, sind es in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. Berlin und Hamburg haben ähnlich niedrige Quoten wie Rheinland-Pfalz. „Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, betont Antje Funcke, Familienexpertin der Stiftung. Unterschiedliche Bewilligungsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten den Zugang.
Forderung nach Bürokratieabbau
Die Bertelsmann-Stiftung fordert daher, die Gelder ohne zusätzliche Anträge auszuzahlen, um Bürokratie abzubauen und Kommunen zu entlasten. Zudem sei die Datenlage unzureichend: Bei Kindern aus Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, sei unbekannt, wie viele die Leistungen erhalten.



