Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass 14 von 15 Zusatzgebühren der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair unzulässig sind. Betroffene Kunden können sich ihr Geld nun zurückholen. Das Urteil betrifft Gebühren, die oft teurer sind als der Flug selbst, etwa 55 Euro für den Check-in am Flughafen, 25 Euro für Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz oder 15 Euro für die Ausstellung einer Bordkarte.
OGH: Klauseln unverständlich und rechtswidrig
Der OGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Gebührenklauseln teilweise so unverständlich formuliert seien, dass Reisende sie nicht nachvollziehen könnten. Dies verstoße gegen österreichisches Verbraucherrecht. Konkret wurden unter anderem folgende Klauseln für rechtswidrig erklärt: Gebühren für bestimmte Sitzplatzregeln, 25 Euro für Kleinkinder, Verwaltungsgebühren bei Steuer-Rückerstattungen, Extrakosten für verspäteten Online-Check-in, Gebühren für fehlende Boardingpässe, Pflicht-Sitzplatzreservierungen für Familien, Zusatzkosten rund ums Gepäck, Namensänderungen bis zu 160 Euro sowie die Verweigerung der Rückzahlung der Preisdifferenz bei günstigeren Umbuchungen.
Das Urteil hat Signalwirkung für andere Länder, auch wenn es rechtlich zunächst nur in Österreich gilt. Verbraucherschützer in Deutschland beobachten die Entwicklung mit Interesse, sehen aber noch Handlungsbedarf.
Deutschland: vzbv klagt gegen andere Airlines
In Deutschland geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weniger weitreichend vor. Er konzentriert sich auf Handgepäckgebühren und beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Ziel ist es, europaweit einheitliche Regeln durchzusetzen. Der vzbv hat bereits Klagen gegen easyJet, Eurowings, WizzAir und Vueling eingereicht. Zudem wurden Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt. Die Verfahren laufen vor verschiedenen Oberlandesgerichten, unter anderem in Berlin und Frankfurt am Main.
Der vzbv prüft außerdem Sammelklagen wegen nicht erstatteter Steuern und Gebühren bei nicht angetretenen Flügen. Dies betrifft viele Verbraucher, die während der Pandemie Flüge stornieren mussten. Die Erfolgsaussichten sind ungewiss, da die Rechtslage komplex ist.
Auswirkungen für Reisende
Das österreichische Urteil könnte Druck auf andere Länder ausüben, ähnliche Regelungen zu schaffen. Für deutsche Reisende gilt jedoch weiterhin: Ryanair erhebt die Gebühren auch hierzulande, und eine Rückerstattung ist nur in Einzelfällen möglich. Verbraucherschützer raten, bei Problemen die jeweilige Verbraucherzentrale zu kontaktieren und sich über aktuelle Urteile zu informieren.
Bis zu einer europaweiten Lösung sollten Fluggäste die Gebührenordnung genau prüfen und alternative Fluggesellschaften vergleichen. Die Entscheidung aus Wien ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein Durchbruch für den Verbraucherschutz in ganz Europa.



