Der Deutschen Post droht die Streichung eines Steuervorteils bei der Beförderung von Geschäftskundenpost. Einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge soll der Bonner Logistiker künftig Umsatzsteuer auf Briefsendungen zahlen müssen, die er von Unternehmen erhält und weiterbefördert. Bislang ist die Post als Universaldienstleister von der Umsatzsteuer befreit – eine Regelung, die nun in diesem Segment geändert werden soll. Die Dokumente liegen der Deutschen Presse-Agentur vor; zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.
Hintergrund: Universaldienst und Steuerbefreiung
Als Universaldienstleister ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, in ganz Deutschland Briefe und Pakete zuzustellen sowie Briefkästen und Filialen zu unterhalten. Kleinere Konkurrenten haben diese Pflichten nicht. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bund durch die Neuregelung jährlich rund 115 Millionen Euro an Mehreinnahmen erzielen könnte – zu Lasten der Post. Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste, der die Interessen der Post-Konkurrenten vertritt, schätzt das bisherige „Steuerprivileg“ für die Post jedoch deutlich höher ein: auf etwa eine halbe Milliarde Euro pro Jahr. Der Verband kritisiert seit Langem, dass die Post von der Umsatzsteuer befreit ist, während die Konkurrenz diese zahlen muss.
Ampel-Pläne und Kehrtwende der neuen Regierung
Die gescheiterte Ampel-Koalition hatte ursprünglich alle Briefdienstleister von der Steuer befreien wollen – also auch die Post-Konkurrenten. Dieses Vorhaben blieb jedoch unvollendet. Nun plant die neue Regierung gewissermaßen eine Rolle rückwärts: Statt einer Steuerbefreiung für alle wird eine Steuerbelastung für alle Marktteilnehmer angestrebt. „Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zur Wiederherstellung gleicher, steuerlicher Rahmenbedingungen für alle Anbieter im Briefmarkt entspricht unserer Wunschlösung für das Problem“, sagt Otremba. „Für den normalen Briefversender ändert sich nichts, aber bei Geschäftskunden haben künftig wieder alle Brieflogistiker die gleichen Chancen.“
Kritik der Deutschen Post
Die Deutsche Post reagierte ablehnend auf die Pläne. „Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft“, teilte das Unternehmen mit. „Die Deutsche Post ist der einzige Anbieter in Deutschland, der die flächendeckende Postversorgung nach gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards und mit eigener Infrastruktur sicherstellt.“ Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen sei nach einschlägiger Rechtsprechung Teil des Universaldienstes. Die im Postgesetz 2024 vorgenommene Regelung habe diese auf europäischem Recht beruhende Rechtslage klargestellt. „Was der Markt braucht, sind verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen für alle, die nicht gegen europäisches Recht verstoßen“, hieß es von der Post.
Auswirkungen auf den Markt
Sollte die Neuregelung kommen, würde die Post bei Geschäftskundenpost steuerlich gleichgestellt mit ihren Konkurrenten. Die Wettbewerber begrüßen dies, während die Post vor Verstößen gegen EU-Recht warnt. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Gesetzgeber.



