Straßenverkehrsgesetz: Punktehandel wird ab Juli mit 30.000 Euro bestraft
Punktehandel: Bis zu 30.000 Euro Strafe ab Juli

Pünktlich zum 1. Juli 2026 tritt eine umfassende Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die für Autofahrer in Deutschland weitreichende Änderungen mit sich bringt. Der ADAC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst und warnt vor drastischen Strafen.

Punktehandel wird mit hohen Bußgeldern belegt

Eine der zentralen Änderungen betrifft den bislang geduldeten Handel mit Punkten in Flensburg. Künftig drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wenn Behörden durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße getäuscht werden oder entsprechende Dienstleistungen angeboten beziehungsweise vermittelt werden. Der Gesetzgeber will damit ein Geschäftsmodell unterbinden, bei dem gegen Bezahlung fremde Personen die Verantwortung für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen. „Der Punktehandel ist kein Kavaliersdelikt mehr, sondern wird als schwerer Verstoß gegen die Verkehrssicherheit geahndet“, so ein Sprecher des ADAC.

Scancars zur automatisierten Parkraumüberwachung

Die Novelle schafft zudem die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Mit Kameratechnik ausgestattete Fahrzeuge können Parkverstöße automatisiert erfassen und dokumentieren. Dadurch soll die Parkraumüberwachung effizienter werden und mit geringerem Personalaufwand auskommen. Kommunen können diese Technik künftig einsetzen, um Falschparker schneller zu identifizieren und zu verwarnen. Datenschützer sehen die Maßnahme kritisch, doch der Gesetzgeber verspricht eine rechtskonforme Umsetzung.

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Verfolgungsverjährung auf sechs Monate verlängert

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese verlängert sich von bislang drei auf künftig sechs Monate. Behörden erhalten damit deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ein Bußgeldbescheid nach einem Blitzerverstoß künftig auch deutlich später als nach drei Monaten zugestellt werden kann. „Diese Verlängerung gibt den Behörden mehr Spielraum, um Verfahren ordnungsgemäß abzuschließen“, erklärt der ADAC.

Digitaler Führerschein kommt – klassische Karte bleibt gültig

Darüber hinaus schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Der klassische Führerschein im Kartenformat bleibt weiterhin gültig. Künftig soll die Fahrerlaubnis alternativ oder ergänzend per Smartphone-App nachgewiesen werden können. Allerdings müssen in den kommenden Monaten erst noch die technischen Voraussetzungen für diese Option geschaffen werden. Eine genaue Einführung des digitalen Führerscheins steht noch nicht fest, die Novelle bereitet jedoch den rechtlichen Rahmen vor.

Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes wurde am 16. Juni 2026 vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht und tritt nun zum 1. Juli in Kraft. Autofahrer sollten die neuen Regelungen beachten, um hohe Strafen zu vermeiden.

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