Neues Gutachten: Gute Erfolgschancen für AfD-Verbotsverfahren
Gutachten: Erfolgschancen für AfD-Verbotsverfahren

Ein neues Rechtsgutachten bescheinigt einem möglichen Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgsaussichten. Mehrere Bundestagsabgeordnete fordern nun, das Verfahren endlich anzugehen. Das berichtet der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe.

Gutachten sieht verfassungsrechtliche Hürden als überwindbar

Das Gutachten, das im Auftrag von Abgeordneten mehrerer Fraktionen erstellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass die AfD in Teilen als verfassungswidrig eingestuft werden könne. Die Gutachter sehen insbesondere in der völkisch-nationalistischen Ausrichtung der Partei und ihrer Nähe zu rechtsextremen Positionen eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot seien hoch, aber nicht unüberwindbar.

Abgeordnete fordern zügige Einleitung

„Die Zeit drängt. Wir können nicht länger zusehen, wie die AfD unsere Demokratie von innen heraus aushöhlt“, sagte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner dem SPIEGEL. Auch die Grünen-Politikerin Renate Künast betonte: „Das Gutachten zeigt klar: Ein Verbotsverfahren ist nicht nur möglich, sondern notwendig.“ Die Abgeordneten planen, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

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Kritik und Gegenstimmen

Die AfD selbst wies die Vorwürfe zurück. „Das ist ein politisch motivierter Angriff auf die Opposition“, sagte der Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla. Auch in der Wissenschaft gibt es Skepsis: Der Staatsrechtler Ulrich Battis warnte davor, ein Verbotsverfahren aus rein politischen Gründen zu betreiben. „Ein Verbot wäre ein schwerer Eingriff in die Parteienfreiheit und sollte nur das letzte Mittel sein“, so Battis.

Nächste Schritte

Der nächste Schritt wäre die Einreichung eines Verbotsantrags beim Bundesverfassungsgericht. Dafür ist eine Mehrheit im Bundestag nötig. Bislang haben sich Union und FDP zurückhaltend geäußert. „Wir prüfen das Gutachten sorgfältig, aber ein Verbot darf nicht leichtfertig beschlossen werden“, sagte der CDU-Rechtspolitiker Thorsten Frei. Die Befürworter hoffen dennoch auf eine breite parlamentarische Unterstützung.

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