Der Juli 2026 bringt für Millionen Menschen in Deutschland spürbare Änderungen. Während Rentner mehr Geld erhalten, müssen Autofahrer und Empfänger von Sozialleistungen mit höheren Kosten oder strengeren Regeln rechnen. Auch bei der Steuererklärung, beim Fliegen und beim Online-Shopping gibt es Neuerungen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Rentenerhöhung um 4,24 Prozent
Ab dem 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Das betrifft rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Grund für die Anhebung ist die positive Lohnentwicklung im Vorjahr. Konkret bedeutet das: Wer monatlich 1000 Euro Rente bezieht, erhält künftig etwa 42,40 Euro mehr. Wer 45 Jahre lang mit Durchschnittsverdienst eingezahlt hat, bekommt laut Bundesarbeitsministerium monatlich 77,85 Euro zusätzlich.
Steuererklärung per App wird einfacher
Ab dem 1. Juli können erste Nutzergruppen die Steuererklärung über die App „MeinElster+“ abgeben. Rund 11,5 Millionen Menschen haben Zugang, darunter ledige Arbeitnehmer, kinderlose Beschäftigte, Rentner und Pensionäre. Die App bietet eine vorausgefüllte Steuererklärung mit Daten für 2025 sowie eine Vorschau auf den Steuerbescheid. Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026; bei Steuerberatung ist der 30. April 2027 maßgeblich.
Tankrabatt endet – Sprit wird teurer
Zum 1. Juli läuft der Tankrabatt aus. Die Energiesteuer steigt wieder auf das alte Niveau, was Benzin und Diesel um knapp 16,7 Cent pro Liter verteuern könnte. ADAC-Kraftstoffmarktexperte Christian Laberer erklärte: „Es ist zu befürchten, dass die Preise in etwa um diese Summe nach oben gehen werden.“ Wegen der 12-Uhr-Regel ist der Preissprung erst am Mittag des 1. Juli zu erwarten. Der ADAC rät, noch im Juni und am späten Vormittag zu tanken. Der Bund kostete der Rabatt rund 1,6 Milliarden Euro; die Monopolkommission schätzt, dass 100 bis 200 Millionen Euro nicht vollständig an die Verbraucher weitergegeben wurden.
Flüge könnten günstiger werden
Die Ticketsteuer für Flüge aus Deutschland sinkt ab Juli um 2,50 bis 11,40 Euro je nach Strecke. Für Kurzstrecken sinkt die Abgabe von 15,53 auf 13,03 Euro, für Mittelstrecken von 39,34 auf 33,01 Euro und für Langstrecken von 70,83 auf 59,43 Euro. Ob die Airlines die Entlastung an die Kunden weitergeben, bleibt abzuwarten.
Mehr Geld für Pflegekräfte
Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte steigt ab 1. Juli von 16,10 auf 16,52 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung hat dies per Verordnung festgelegt.
Bürgergeld wird zur Grundsicherung
Das Bürgergeld wird ab Juli durch die Grundsicherung ersetzt. Die Leistungshöhe bleibt gleich, aber die Regeln werden strenger. Die Karenzzeit für Vermögen entfällt; das Schonvermögen richtet sich nach dem Alter: unter 30 Jahren 5.000 Euro, 30–39 Jahre 10.000 Euro, 40–49 Jahre 12.500 Euro, ab 50 Jahren 20.000 Euro. Bei Pflichtverletzungen wie fehlenden Bewerbungen oder Abbruch von Fördermaßnahmen gibt es für drei Monate nur 70 Prozent des Regelsatzes. Wer ein zumutbares Jobangebot ablehnt, verliert den Regelsatz für einen Monat komplett. Bei versäumten Terminen wird nach dem zweiten unentschuldigten Fehlen um 30 Prozent gekürzt, nach dem dritten entfällt der Regelsatz vollständig. Mietzahlungen werden bei Mitbewohnern wie Kindern fortgesetzt.
Online-Shopping außerhalb der EU wird teurer
Für Sendungen unter 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern wird ab Juli eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie fällig, zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer. Versanddienstleister können zusätzliche Gebühren verlangen. Laut Verbraucherzentrale Berlin kann eine Handyhülle für 7 Euro am Ende fast 20 Euro kosten. Innerhalb der EU fallen keine Zölle an, außer für Alkohol, Kaffee und Tabak.
Kölner Dom verlangt Eintritt
Ab 1. Juli kostet der Besuch des Kölner Doms 12 Euro Eintritt. Begründet wird dies mit gestiegenen Kosten für Betrieb, Pflege und Schutz des Weltkulturerbes. Gottesdienstbesucher und Betende bleiben kostenfrei; an bestimmten Tagen ist der Dom für alle kostenlos.
Punktehandel wird strafbar
Der Handel mit Verkehrsverstößen wird ab 1. Juli durch Paragraf 4c des Straßenverkehrsgesetzes verboten. Verstöße und Versuche können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Leichterer Abschuss von Wölfen
Durch die Aufnahme ins Bundesjagdgesetz können Wölfe künftig leichter abgeschossen werden. Die Länder dürfen die Jagd in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand erlauben; die Jagdzeit ist vom 1. Juli bis 31. Oktober. Bei Verletzung oder Tötung von Weidetieren darf der Wolf geschossen werden. Die Länder können Schutzgebiete bestimmen.



