Die britische Wettbewerbsbehörde (CMA) hat ein Verfahren gegen die Fluggesellschaft Ryanair eingeleitet. Grund sind zusätzliche Gebühren, die Eltern zahlen müssen, wenn sie im Flugzeug neben ihren Kindern sitzen möchten. Die Untersuchung soll klären, ob diese Praxis gegen geltendes Verbraucherrecht verstößt.
Hintergrund der Ermittlungen
Laut Medienberichten, unter anderem von der BBC und dem „Guardian“, verlangt Ryanair rund acht Pfund (etwa 9,30 Euro) pro Flug, um einen Sitzplatz direkt neben dem eigenen Kind zu reservieren. Das Problem: Die Airline schreibt selbst vor, dass ein Elternteil bei Kindern zwischen zwei und elf Jahren sitzen muss. Diese sogenannten „verpflichtenden Familiensitze“ sind Teil der Beförderungsbedingungen. Die CMA prüft nun, ob Ryanair seine Kunden dafür zahlen lässt, dass die Airline den Luftfahrtvorschriften nachkommt, die unter anderem die Sicherheit von Kindern betreffen.
Ryanairs Position
Ryanair weist die Vorwürfe entschieden zurück. In einer Stellungnahme, aus der die BBC zitiert, betont das irische Unternehmen, dass seine Familiensitzregelung „allen relevanten Gesetzen“ entspreche. Man sehe kein Problem in der Gebührenerhebung. Die CMA hingegen sieht dies anders: Ryanair sei die einzige große Fluggesellschaft, die Ziele außerhalb des Vereinigten Königreichs anfliegt und derartige Gebühren erhebt. Andere Airlines lassen Eltern entweder kostenlos neben ihren Kindern sitzen oder platzieren sie bereits bei der Buchung automatisch zusammen.
Bisherige Kritik an Ryanair
Die Billigfluggesellschaft ist bekannt für zahlreiche Zusatzgebühren. Neben Sitzplatzreservierungen werden etwa auch Handgepäck, Snacks oder Getränke extra berechnet. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. In Deutschland gingen Verbraucherschützer gegen Ryanair und andere Billigflieger vor. In Spanien wurde 2024 eine Millionenstrafe gegen mehrere Fluggesellschaften, darunter Ryanair und Easyjet, verhängt, weil sie unzulässige Gebühren für Handgepäck verlangten.
Ausblick
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Sollte die CMA zu dem Schluss kommen, dass Ryanair gegen Verbraucherrecht verstößt, könnte dies zu einer Änderung der Gebührenpraxis führen. Für betroffene Eltern bleibt die Situation vorerst unbefriedigend: Sie müssen weiterhin zahlen, um sicherzustellen, dass ihre Kinder während des Fluges nicht alleine sitzen.



