Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) prüft eine mögliche Sammelklage gegen Fluggesellschaften, die bei nicht angetretenen Flügen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren nicht erstatten. Betroffene Verbraucher können ihre Erfahrungen in einer Umfrage melden, um die Grundlage für rechtliche Schritte zu schaffen.
Rechtslage: Steuern und Gebühren sind erstattungsfähig
Nach Angaben des VZBV sind mindestens die Luftverkehrsteuer, die Luftsicherheitsgebühr für Passagierkontrollen am Flughafen sowie weitere Entgelte bei nicht genutzten Flügen erstattungsfähig. Die Beträge können je nach Strecke erheblich sein. Auf einer Europa-Strecke mit einer Low-Cost-Airline liegen sie zwischen 25 und 30 Euro, so die Verbraucherschützer.
VZBV: Airlines verunsichern Verbraucher
„Viele Airlines erwecken den Eindruck, als gäbe es bei einem nicht genutzten Flug grundsätzlich nichts zurück. Das verunsichert Verbraucher:innen und hält viele davon ab, ihr Geld einzufordern. Wir wollen mit der Umfrage klären, wie verbreitet das Problem ist, und gegen welche Airlines wir mit Sammelklagen vorgehen können“, sagt Katarzyna Guzenda, Referentin für Sammelklagen beim VZBV, laut einer Mitteilung.
Konkrete Airlines nennt die Organisation nicht. Sie bittet Verbraucher, die einen Flug verpasst, storniert oder nicht angetreten haben und die Gebühren nicht erstattet bekamen, um ihre Erfahrungsberichte. In einer kurzen Umfrage können Betroffene ihren Fall schildern. Eine Teilnahme an der möglichen Sammelklage ist damit nicht verbunden, Interessierte können sich jedoch auf eine E-Mail-Liste setzen lassen, um weitere Informationen zu erhalten.



