Felix Oldenburg, Kolumnist und Experte für Stiftungen, zeigt in seinem Beitrag auf, wie Steuerberater mit ihrem Berufsrecht in Konflikt geraten. Er berichtet von einem Freund, der online mit Schallplatten handelt und erbte. Sein Steuerberater kämpfte monatelang darum, ihn vor der Erbschaftsteuer zu bewahren, obwohl der Freund zahlen wollte. „Das Land, in dem er lebt und als Trödler erfolgreich ist, habe einen Anteil daran verdient“, zitiert Oldenburg seinen Freund. Der Berater hielt das für einen Denkfehler und suchte weiter nach Gestaltungen.
WhatsApp-Gruppe „Stiftungen“: Fokus auf Steuervermeidung
In einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Stiftungen“ tauschen sich Hunderte Unternehmerinnen und Unternehmer aus. Es geht fast ausschließlich um Erbschaft- und Wegzugsteuer, um Holdings und um Abschirmung. Oldenburg kennt viele in dieser Gruppe, die auch mal größere Summen spenden. „Dass Stiftungen auch etwas anderes sein können als Steuervehikel, spielt hier keine Rolle“, stellt er fest.
Millionärin sucht vergebens nach gemeinwohlorientiertem Steuerberater
Eine gute Bekannte von Oldenburg verfügt über ein dreistelliges Millionenvermögen. Sie möchte ihr Unternehmen in einer gesunden Gesellschaft wachsen sehen. Seit Jahren sucht sie einen Steuerberater, der ihr hilft, ihr Geld für Klimaschutz, Demokratie und Frauenrechte einzusetzen – einen, der sich mit Gemeinnützigkeit und Impact Investing auskennt. „Sie hat noch keinen gefunden“, so Oldenburg.
Die Verkaufsrealität der Branche sieht anders aus. Auf LinkedIn und YouTube werden Anzeigen von Steuerberatern, Stiftungsanwälten und Privatbanken ausgespielt: „Steuerfrei, 0 Prozent mit Stiftung. Heute Abend, 19 Uhr, live.“ „Endlich nicht mehr die Hälfte Ihres Vermögens an den Staat abgeben.“ „Immobilie an Stiftung verkaufen. So geht es.“
Der Begriff „Steuerschaden“ und seine Botschaft
Immer wieder findet Oldenburg den Begriff „Steuerschaden“ in Werbebotschaften, Mandantenrundschreiben und Fortbildungsprogrammen. Er bezeichnet die Steuer, die gezahlt wird. „In dieser Sprache ist der Staat der Schädiger, der Bürger der Geschädigte und die Steuerzahlung ein vermeidbarer Unfall, den ein guter Berater verhindert“, analysiert er. Die Botschaft sei klar: Alle wollen nur das eine. Und wer zahlt, ist der Dumme.
Die Sozialforschung kennt diesen Mechanismus als bedingte Kooperation. Wie ehrlich jemand mit seinen Steuern ist, hängt davon ab, was er über das Verhalten der anderen glaubt. Zur bekannten Verzerrung, Nachbarn seien wohlhabender als man selbst, gesellt sich die zweite: Sie zahlen alle weniger Steuern als ich. „Eine Branche, die tausendfach ausspielt, jeder optimiere, erzeugt genau die Norm, auf die sie sich beruft“, warnt Oldenburg.
Berufsordnung: Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege
Was sagt die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer dazu? Gleich in Paragraf 1 Absatz 1 heißt es: „Steuerberater sind Angehörige eines Freien Berufs und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege.“ Rechtspflege – dasselbe Wort, das Richter und Anwälte an ein öffentliches Interesse bindet. Das steht dort seit dem 1. November 1961, als der Berufsstand aus der öffentlichen Finanzverwaltung entlassen wurde.
Wer weiterliest, findet in 30 Paragrafen alles geregelt: Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Interessenkollision, Werbung, Niederlassung, Praxisnachfolge. „In keinem einzigen steht, dass es Aufgabe des Steuerberaters sei, die Steuerlast des Mandanten zu minimieren“, betont Oldenburg. „Mit Geld etwas für die Gesellschaft zu tun, das steht nicht auf der Karte, also kann es auch niemand bestellen.“
Forschungslücke und US-Daten
Zu den Motiven der Mandanten gibt es in Deutschland keine Forschung. In den USA geben 71 Prozent der Berater an, sie eröffneten das Thema Geben, wenn überhaupt, aus technischer Perspektive – über Abzugsfähigkeit und Vehikel – statt über die Ziele des Mandanten. „Das gemeinnützige Geben wird in Deutschland bürokratisch und defensiv kommuniziert, die privatnützige Abschirmung aggressiv und bis an die berufsrechtliche Grenze vermarktet“, so Oldenburg. Der unsichtbare Preis dafür, dass angeblich niemand zahlen will, sei hoch. Und er werde doch wieder von allen gezahlt.
Die unsichtbaren Kosten: Steuerausfälle und Ungleichheit
Erstens im Haushalt: Was bei der leicht vermeidbaren Erbschaftsteuer ausfällt, holt sich der Staat dort, wo niemand ausweicht – bei Löhnen und Konsum. 2023 nahm er über die Erbschaftsteuer 9,2 Milliarden Euro ein, knapp ein Prozent des Gesamtsteueraufkommens, verzichtete aber aufgrund der Ausnahmen für Unternehmensvermögen auf knapp acht Milliarden Euro. Der Subventionsbericht der Bundesregierung führt die Erbschaftsteuerbegünstigung als größte Steuersubvention des Landes. Wer weniger als 200.000 Euro erbt, zahlt 12,1 Prozent. Wer mehr als 20 Millionen Euro erhält, zahlt nach Abzug der Erlasse rund 4,7 Prozent. In dieser Größenordnung werden aber häufig überhaupt keine Steuern bezahlt, wenn Steuerberater dem Finanzamt die Bedürftigkeit nachweisen.
Wie Oldenburg bereits in seiner Kolumne zur Reform der Erbschaftsteuer vom 11.9.2025 schrieb, geschieht das häufig über Familienstiftungen, an deren Vermögen der steuerpflichtige Vermögende nicht mehr herankommt. Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat für die Jahre 2021 bis 2023 gezeigt, wie auf diese Weise aus 173 Millionen Euro Steuern nur noch 207.000 Euro wurden. Von den Steuererlassen ging übrigens kein einziger nach Ostdeutschland.
Vertrauensverlust und gefesselter Wohlstand
Zweitens kostet dieser Zustand Vertrauen, das der Staat dringend braucht. Die Anzeigen der Steuerberater versprechen: Wer es sich leisten kann, muss nicht zahlen. Die Statistik bestätigt dieses Versprechen. Wenn die Regeln nicht für alle gleich funktionieren, steigt auch die Bereitschaft, in ausgleichender Gerechtigkeit an anderer Stelle zu schummeln.
Es gibt aber noch einen dritten unsichtbaren Preis: Wer nachweist, dass er an sein Geld nicht herankommt, muss darauf nichts zahlen. Das Steuerrecht belohnt die Fessel. „Wer seinen Wohlstand aber freiwillig fesselt, kann damit auch nichts Positives für die Gesellschaft gestalten“, kritisiert Oldenburg.
Legalität allein reicht nicht
Nichts von alledem ist illegal. Aber Legalität war noch nie das alleinige Kriterium, an dem wir schädliches Verhalten gemessen haben. Tabakwerbung war legal, aber die Werbung immer schärfer reguliert, weil die Folgekosten für alle im Gesundheitssystem anfallen. Glücksspiel ist legal, aber seit dem Glücksspielstaatsvertrag bei 1000 Euro Einzahlung im Monat gedeckelt. Zucker ist legal, aber der Nutri-Score macht den Zuckergehalt auf einer Farbskala sichtbar.
Vor Werbeverboten, Limits, Kennzeichnung liegt die Selbstregulierung. Und davor liegen alternative Angebote. Es gibt ethische Banken. Sie verkaufen Produkte mit einer anderen Balance zwischen Rendite und Wirkung, sie sagen das offen, und sie finden Kunden. Es gibt zertifizierte Berufsbilder für Vermögensverwalter, die mehr wollen als Ertrag. „Warum nicht gemeinwohlorientierte Steuerberater? In meinem Umfeld gäbe es dafür einen Bedarf“, so Oldenburg.
Und bis dahin würde er gern wissen, wie ein Beipackzettel aussehen könnte, der die Verbraucher darauf hinweist, was sie mit der meisten Steuerberatung wirklich kaufen: „Steuergestaltung bindet Ihr Vermögen und entzieht es dem Gemeinwesen, in dem Ihre Kinder leben.“



