Gute Freunde helfen sich gegenseitig – auch bei der Steuererklärung. Doch wer unentgeltlich die Steuererklärung für Bekannte erstellt, kann sich schnell in rechtliche Grauzonen begeben. Das Finanzamt sieht dies streng: Nur bestimmte Personen und Institutionen dürfen gegen Entgelt oder sogar unentgeltlich Hilfe bei der Steuererklärung leisten. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden, warnt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Was ist erlaubt? Gefälligkeiten versus geschäftsmäßige Hilfe
Grundsätzlich gilt: Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt, wer beruflich Steuerhilfe leisten darf. Dazu zählen Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Rechtsanwälte. Doch auch private Gefälligkeiten können unter bestimmten Umständen zulässig sein. So darf man beispielsweise einem Familienmitglied oder einem engen Freund bei der Steuererklärung helfen, solange dies unentgeltlich und nicht geschäftsmäßig erfolgt. „Geschäftsmäßig bedeutet, dass die Hilfeleistung auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht angeboten wird“, erklärt Daniela Karbe-Geßler, Steuerberaterin beim Bund der Steuerzahler.
Problematisch wird es, wenn die Hilfe über einfache Erläuterungen hinausgeht und man aktiv die Steuererklärung ausfüllt oder gar berät. Dann könnte dies als erlaubnispflichtige Hilfeleistung gewertet werden. Laut § 5 StBerG ist die Hilfeleistung in Steuersachen nur durch die genannten Berufsgruppen zulässig. Wer unbefugt tätig wird, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Bußgeld bis 1.000 Euro: Was droht bei Verstoß?
Das Bußgeld für unbefugte Steuerhilfe kann bis zu 1.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem Einzelfall. Das Gesetz sieht in § 161 StBerG einen Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro vor, doch in der Praxis werden meist geringere Summen verhängt. „Wer einmalig einem Freund hilft, wird kaum belangt, aber wenn jemand regelmäßig gegen Entgelt oder sogar unentgeltlich Steuererklärungen erstellt, kann das schnell als geschäftsmäßige Hilfe ausgelegt werden“, so Karbe-Geßler.
Besonders heikel ist die Situation, wenn die Hilfeleistung gegen eine Aufwandsentschädigung oder ein Geschenk erfolgt. Auch dann kann das Finanzamt von einer entgeltlichen Tätigkeit ausgehen. Selbst wenn keine Gegenleistung fließt, kann die Hilfe als geschäftsmäßig gelten, wenn sie systematisch und für viele Personen angeboten wird.
Ausnahmen: Wann ist Hilfe erlaubt?
Es gibt jedoch Ausnahmen. So dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei der Lohnsteuererklärung helfen, ohne gegen das StBerG zu verstoßen. Auch Angehörige im Sinne von § 15 AO (Abgabenordnung) sind ausgenommen. Dazu zählen Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Für diese Personengruppen ist die unentgeltliche Hilfe ohne Weiteres zulässig.
Darüber hinaus können auch Vereine oder Initiativen Steuerhilfe anbieten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So können etwa kirchliche oder gemeinnützige Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen Beratung anbieten. Doch auch hier gelten enge Grenzen.
Praktische Tipps: So vermeiden Sie Ärger
Wenn Sie einem Freund helfen möchten, sollten Sie sich an einige Grundregeln halten: Beschränken Sie sich auf allgemeine Erläuterungen und Hinweise, ohne konkrete Angaben in der Steuererklärung zu machen. Verweisen Sie auf offizielle Informationsquellen wie das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern. Überlassen Sie das Ausfüllen der Formulare dem Steuerpflichtigen selbst. Und: Nehmen Sie niemals Geld oder Geschenke für Ihre Hilfe an, auch nicht als Dankeschön.
Wer unsicher ist, ob die Hilfe erlaubt ist, sollte im Zweifel einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren. Diese können nicht nur die Steuererklärung erstellen, sondern auch haften, falls Fehler passieren. Eine private Hilfeleistung birgt dagegen das Risiko, dass Fehler zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen und Sie als Helfer haftbar gemacht werden können.
Fazit: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht
Die Steuerhilfe für Freunde ist eine Grauzone. Zwar sind Gefälligkeiten unter engen Freunden und Familienangehörigen meist unproblematisch, doch wer systematisch hilft, riskiert ein Bußgeld. Im Zweifel ist es ratsam, auf professionelle Hilfe zu setzen. Denn die Steuererklärung ist komplex, und Fehler können teuer werden. „Wer sich nicht sicher ist, sollte lieber einen Profi beauftragen, statt ein Bußgeld zu riskieren“, rät Karbe-Geßler.



