Tierbestattungen in Frankfurt: Würdevoller Abschied für Haustiere
Tierbestattungen Frankfurt: Würdevoller Abschied

ANUBIS-Tierbestattungen bietet im Rhein-Main-Gebiet individuelle Tierbestattungen an, die von der Einäscherung bis zur Trauerbegleitung reichen. Das Familienunternehmen ist seit 1997 aktiv und an 26 Standorten bundesweit vertreten, darunter Frankfurt-Zeilsheim und Friedrichsdorf-Köppern. Alle Standorte sind DEKRA-zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015.

Leistungen im Überblick

Das Unternehmen bietet Einzel- und Sammeleinäscherungen für Kleintiere, Pferdebestattungen sowie die Abholung beim Halter oder Tierarzt. Im „Raum des Abschieds“ im Tierkrematorium können Halter Abschied nehmen; auf Wunsch wird die Kremierung per Video übertragen oder auf USB-Stick aufgezeichnet. Eine große Auswahl an Urnen, Pfotenabdrücken, Ascheschmuck und Gedenkkristallen ergänzt das Angebot.

Bestattungsformen

Tierhalter können zwischen Einzeleinäscherung (Asche wird in einer Urne übergeben), Sammeleinäscherung (anonyme Beisetzung im Sammelgrab auf dem Tierfriedhof Frankfurt-Rödelheim) oder Erdbestattung auf dem Tierfriedhof wählen. Auch eine Urnenbeisetzung zu Hause oder im eigenen Garten ist möglich.

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Ablauf und Transparenz

Die Einäscherung erfolgt nach Terminabsprache innerhalb weniger Tage. Bei der Einzeleinäscherung wird die Asche sorgfältig in der gewünschten Urne verwahrt und dem Halter übergeben. Versteckte Kosten wie Überführungskosten fallen nicht an. Die Preise richten sich nach dem Gewicht des Tieres und umfassen Aufbewahrung, Überführung und Einäscherung.

Trauerbegleitung und Erinnerung

Dr. Hans-Peter Clieves, ANUBIS-Partner Rhein-Main und selbst Hundezüchter, betont: „Der Verlust eines Haustieres ist ein tiefer Einschnitt. Ein bewusster Abschied hilft, die Trauer zu verarbeiten und einen Ort der Erinnerung zu schaffen.“ Neben Urnen bieten Pfotenabdrücke, Ascheschmuck und Gedenkkristalle bleibende Andenken.

Rechtliche Hinweise

In Hessen ist eine Bestattung im eigenen Garten auf eigenem Grundstück außerhalb von Wasserschutzgebieten erlaubt, sofern eine ausreichende Grabtiefe eingehalten wird. Eine vorherige Klärung mit dem zuständigen Veterinäramt wird empfohlen.

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