US-Richterin genehmigt Musks Billig-Vergleich mit SEC trotz Bedenken
US-Richterin genehmigt Musks SEC-Vergleich trotz Bedenken

Eine US-Bundesrichterin hat den Vergleich zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und Elon Musk im Streit um verspätete Offenlegungen bei dessen Twitter-Übernahme genehmigt. Bezirksrichterin Sparkle Sooknanan aus Washington äußerte jedoch „erhebliche Bedenken“ hinsichtlich der Vereinbarung. Sie habe nur wenig Spielraum bei der Beurteilung der Frage, ob der Vergleich Mindeststandards an Fairness und Angemessenheit erfülle. Es sei Sache der Öffentlichkeit, an der Wahlurne zu entscheiden, ob die SEC genug getan habe, um Musk zur Rechenschaft zu ziehen.

Hintergrund des Vergleichs

Musk hatte Twitter 2022 für 44 Milliarden Dollar gekauft und in X umbenannt. Nach Angaben der SEC hatte er dabei frühe Aktienkäufe zu spät offengelegt und dadurch beim Kauf der Social-Media-Plattform 150 Millionen Dollar gespart. Musk hatte sich mit dem Argument verteidigt, die verspätete Offenlegung sei keine Absicht gewesen. Dem Vergleich zufolge muss er nun lediglich 1,5 Millionen Dollar Zivilstrafe zahlen.

Kritik an der SEC

Die Richterin kritisierte die SEC implizit für die milde Strafe. Sie betonte, dass die Öffentlichkeit letztlich über die Angemessenheit der Durchsetzung entscheiden müsse. Von der SEC und Musks Anwälten war zunächst kein Kommentar zu erhalten. Anleger werfen Musk zudem vor, vor dem Twitter-Kauf fälschlicherweise suggeriert zu haben, die Plattform sei von Fake- und Spam-Konten überschwemmt. Dies habe zu Verlusten geführt, weil sie ihre Aktien nur zu niedrigeren Kursen verkaufen konnten.

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Folgen für Musk und X

X ist inzwischen Teil von Musks börsennotiertem Raketen- und Satellitenunternehmen SpaceX. Der Vergleich beendet den Rechtsstreit mit der SEC, lässt aber zivilrechtliche Klagen von Anlegern unberührt. Die 1,5 Millionen Dollar Strafe ist für Musk, dessen Vermögen auf über 200 Milliarden Dollar geschätzt wird, ein geringer Betrag.

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