Werbungskosten clever nutzen: So sparen Sie bei der Steuererklärung 2025
Werbungskosten clever nutzen: Steuertipps für 2025

Werbungskosten: Was Sie bei der Steuererklärung absetzen können

Jeder Arbeitnehmer erhält pauschal 1.230 Euro auf die Steuer angerechnet. Doch rund um den Beruf gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Werbungskosten geltend zu machen und so mehr zu sparen. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Posten.

Die Mehrheit der Steuerzahler, die eine Erklärung einreichen, bekommt Geld zurück – im Schnitt zuletzt 1.172 Euro (Statistisches Bundesamt, 2021). Der Grund: Die monatlich abgezogene Lohnsteuer ist oft zu hoch, da viele Ausgaben steuermindernd wirken.

Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro

Das Finanzamt zieht bei Angestellten pauschal 1.230 Euro als Werbungskosten ab, auch ohne Nachweise. Wer höhere Ausgaben hat, kann diese zusätzlich geltend machen. Typische Beispiele sind Arbeitsmittel wie Fachliteratur oder Büromaterial. Wer keine Quittungen hat, kann pauschal 110 Euro pro Jahr ansetzen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe).

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Arbeitszimmer und Homeoffice

Für das häusliche Arbeitszimmer können Sie entweder pauschal 1.260 Euro pro Jahr oder die tatsächlichen anteiligen Kosten absetzen. Alternativ gilt die Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro (210 Tage). Gegenstände bis 952 Euro (brutto) sind als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort absetzbar; teurere müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Pendlerpauschale und Unfallkosten

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro). Bei einer Fünftagewoche werden meist 220–230 Arbeitstage anerkannt. Unfälle auf dem Arbeitsweg können zusätzlich abgesetzt werden, wenn keine Versicherung zahlt.

Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen

Verpflegungsmehraufwendungen: 14 Euro bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 Euro ab 24 Stunden. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Bewerbungskosten: pro Mappe 8,50 Euro (Post) oder 2,50 Euro (E-Mail).

Arbeitskleidung und Reinigung

Nur Berufskleidung ohne private Nutzung (z. B. Arztkittel, Uniform) ist absetzbar. Reinigungskosten: pro Waschgang bis 77 Cent (95 Grad) oder 88 Cent (Pflegeleicht).

Doppelte Haushaltsführung

Bis zu 12.000 Euro pro Jahr sind absetzbar. Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung können in voller Höhe geltend gemacht werden (BFH-Urteil VI R 18/17).

Umzugskosten

Bei beruflichem Umzug sind Transportkosten, doppelte Miete, Maklergebühren und eine Umzugskostenpauschale (964 Euro ab März 2024, plus 643 Euro pro weitere Person) absetzbar. Nachhilfe für Kinder: bis zu 1.286 Euro.

Dieser Artikel wurde am 02.04.2026 aktualisiert.

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