Die Mehrheit der Steuerzahler in Deutschland erhält bei der Steuererklärung Geld zurück – im Schnitt 1172 Euro im Jahr 2021, so das Statistische Bundesamt. Grund ist die oft zu hohe Lohnsteuer, die monatlich vom Gehalt abgezogen wird. Wer jedoch Ausgaben rund um den Beruf nachweist, kann diese als Werbungskosten steuermindernd geltend machen und die Erstattung erhöhen.
Werbungskostenpauschale von 1230 Euro
Für Angestellte zieht das Finanzamt pauschal 1230 Euro als Werbungskosten ab – auch ohne Nachweise. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Wer höhere Ausgaben hat, sollte diese belegen, um zusätzlich Steuern zu sparen. Zu den typischen Werbungskosten zählen Arbeitsmittel wie Fachliteratur und Büromaterial. „Wenn Sie keine Quittungen gesammelt haben, können Sie pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Pauschalen, daher ist das Sammeln von Belegen ratsam.
Arbeitszimmer und Homeoffice
Einrichtung für das Homeoffice lässt sich ebenfalls absetzen. Gegenstände bis 952 Euro (brutto) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können sofort abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen müssen über die Nutzungsdauer verteilt werden – beispielsweise 20 Prozent pro Jahr bei fünf Jahren. Wer bereits privat gekaufte Möbel nun beruflich nutzt, kann den Restwert anteilig geltend machen. Die Nutzungsdauer von Büromöbeln beträgt laut AfA-Tabelle 13 Jahre. Ist der Buchwert unter 952 Euro gesunken, darf er dennoch nicht sofort abgeschrieben werden, sondern ist regulär weiter abzusetzen.
Für das Arbeitszimmer selbst gibt es zwei Optionen: Entweder pauschal 1260 Euro pro Jahr oder die tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten. Alternativ kann die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag für bis zu 210 Tage (maximal 1260 Euro) geltend gemacht werden.
Pendlerpauschale und Unfallkosten
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren Finanzämter meist 220 bis 230 Arbeitstage. Achtung: Wer im Homeoffice arbeitet, muss die Pendlerpauschale entsprechend kürzen. Zu den beruflichen Fahrten zählen auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Seminaren.
Mit der Pauschale sind Sprit-, Reparatur- und Wartungskosten abgegolten. Ausnahme: Unfälle auf dem Arbeitsweg. Werden Reparaturkosten nicht von der Versicherung übernommen, können sie zusätzlich abgesetzt werden, ebenso wie Fahrten zum Arzt oder zur Reha, so die VLH. Die Pauschale gilt für jedes Verkehrsmittel, auch für Fußgänger. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können auch die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, allerdings mindert ein steuerfreies Jobticket die Pauschale.
Dienstreisen, Fortbildungen und Bewerbungen
Bei Dienstreisen ab acht Stunden Abwesenheit gibt es 14 Euro Verpflegungsmehraufwand, ab 24 Stunden 28 Euro – sofern der Arbeitgeber nichts erstattet hat. Fortbildungskosten sind absetzbar, wenn die Maßnahme beruflich veranlasst ist. Bei gemischten Reisen (Fortbildung und Urlaub) müssen die Kosten aufgeteilt werden. Zu den absetzbaren Ausgaben zählen Teilnahmegebühren, Fachliteratur und Reisekosten.
Bewerbungskosten können ebenfalls eingereicht werden, etwa für Fotos, Kopien, Porto und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Pro Bewerbungsmappe per Post sind pauschal 8,50 Euro absetzbar, per E-Mail 2,50 Euro. „Manche Finanzämter genehmigen pauschal zehn bis 15 Euro pro Bewerbung und wollen als Nachweis eine Einladung oder Absage“, so die VLH.
Arbeitskleidung und Reinigung
Normale Kleidung ist nicht absetzbar, nur berufstypische Kleidung wie Arztkittel oder Schutzkleidung. Die Reinigungskosten dafür können geltend gemacht werden: Pro Waschladung mit 95 Grad bis 77 Cent, Pflegeleicht bis 88 Cent, Kondenstrockner 55 Cent, Bügeln maximal sieben Cent. Bis 110 Euro jährlich verzichten die meisten Finanzämter auf Belege – diese Summe umfasst auch Arbeitsmittel wie Stifte und Papier.
Doppelte Haushaltsführung
Wer beruflich eine Zweitwohnung nutzt, kann bis zu 12.000 Euro pro Jahr absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2019, dass Einrichtungsgegenstände voll absetzbar sind (Az. VI R 18/17). Das Bundesfinanzministerium sieht Ausgaben bis 5000 Euro als unproblematisch an (BMF-Schreiben IV C 5 - S 2353/19/10011:006).
Umzugskosten
Bei beruflich bedingtem Umzug (neuer Job oder Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde) sind Kosten für Möbeltransport, doppelte Miete, Maklergebühren und Wohnungssuche absetzbar. Für sonstige Umzugskosten gibt es Pauschalen: 964 Euro (ab März 2024) für den Hauptumzug, 643 Euro für jede weitere Person, 193 Euro für bisher nicht eigene Wohnung. Nachhilfe für Kinder wegen Schulwechsels ist bis 1286 Euro absetzbar. Wer höhere Ausgaben hat, kann Einzelnachweise einreichen. Bei privaten Umzügen sind nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzbar.



