Wildcampen in MV: Hohe Bußgelder und strenge Regeln
Wildcampen in MV: Hohe Bußgelder und strenge Regeln

Wildcampen in Mecklenburg-Vorpommern: Hohe Bußgelder und strenge Regeln

Die Temperaturen steigen, und damit wächst bei manchen die Versuchung, das Zelt am Strand aufzuschlagen oder den Camper im Wald zu parken. Doch Wildcampen kann in Mecklenburg-Vorpommern teuer werden. Besonders in Schutzgebieten und an Stränden drohen empfindliche Strafen.

Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft: Regelmäßige Verstöße

Norman Donner vom Nationalparkamt Vorpommern berichtet, dass es trotz vieler Besucher immer wieder zu Verstößen kommt. Besonders beliebt bei Wildcampern sind der Weststrand des Darß sowie einige Parkplätze im Schutzgebiet, etwa Drei Eichen oder Sundische Wiese. Im Jahr 2025 gab es 83 Ordnungswidrigkeitsverfahren, 2024 waren es 141. Die Anzahl hängt stark vom Wetter ab. Die Bußgelder beginnen bei 150 Euro, bei Lagerfeuer wird es deutlich teurer.

Strände in Rostock: Strenges Verbot

An den Stränden Rostocks, darunter Diedrichshagen, Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide, ist das Übernachten in Zelten oder mobilen Unterkünften im gesamten Strandbereich untersagt. Auch Wohnwagen und Wohnmobile sind betroffen. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Stadt zählt jährlich etwa 20 Fälle, je zehn westlich und östlich der Warnowmündung. Auch in Binz auf Rügen kann das Zelten am Strand teuer werden.

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Müritz-Nationalpark: Wenige Fälle, aber hohe Wachsamkeit

Im Müritz-Nationalpark kommt Wildcampen laut der stellvertretenden Leiterin Dany Poganatz selten vor, außer während der Corona-Pandemie. Pro Jahr gibt es etwa zehn Fälle unerlaubten Zeltens und zwei bis fünf Fälle mit falsch abgestellten Wohnmobilen. In der Region gibt es viele gut ausgeschilderte Stell- und Campingplätze. Die meisten Camper sind einsichtig und kommen mit einer mündlichen Verwarnung davon. Größere Probleme bereiten falsch abgestellte Fahrzeuge, besonders bei Waldbrandgefahr, da Rettungszufahrten blockiert werden können.

Absolute Schutzregeln in Kernzonen

In der Kernzone der Nationalparks gilt absoluter Schutz der Natur. Wildcampen wird dort strenger geahndet, um die Ruhe für Wild und Zugvögel zu gewährleisten. Neben Strandsatzungen und Nationalparkverordnungen regeln Landesgesetze wie das Landeswaldgesetz das Thema: Zelten und Abstellen von Wohnwagen ist unzulässig, Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Forstbehörde und Zustimmung des Waldbesitzers.

Ausnahmen: Nichtmotorisierte Wanderer

Das Naturschutzausführungsgesetz erlaubt nichtmotorisierten Wanderern außerhalb von Nationalparken und Naturschutzgebieten das Zelten für eine Nacht in der freien Landschaft, sofern sie privatrechtlich dazu befugt sind. Als freie Landschaft gelten Äcker, Wiesen, Weiden, Ödland oder Wald außerhalb geschlossener Siedlungen. Auch für Veranstaltungen können Ausnahmen beantragt werden.

Parken ja, Campen nein: ADAC klärt auf

Christof Tietgen vom ADAC erklärt: Auf Parkplätzen ist es erlaubt, sich zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit für einige Stunden ins Auto oder den Camper zu legen. Nicht erlaubt ist es, Tisch und Stühle aufzustellen. In touristischen Regionen gibt es speziell ausgewiesene Camping-Stellplätze, teils kostenlos, wie am Rostocker Stadthafen, wo auch das Aufstellen von Möbeln gestattet ist.

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