Ab dem Jahr 2026 wird die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze beim Wohngeld drastisch gesenkt: Wer mehr als 15 Euro pro Quadratmeter Kaltmiete zahlt, soll keinerlei Wohngeld mehr erhalten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums hervor, über den die „Augsburger Allgemeine“ berichtet. Die Neuregelung soll insbesondere in Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg viele Haushalte treffen, die bislang Anspruch auf Unterstützung hatten.
Was besagt die neue Regelung?
Die Zumutbarkeitsgrenze ist ein zentrales Kriterium im Wohngeldrecht. Sie legt fest, bis zu welcher Miete ein Haushalt als „angemessen“ gilt und daher staatliche Hilfe beanspruchen kann. Bislang lag diese Grenze bei 20 Euro pro Quadratmeter. Künftig soll sie auf 15 Euro sinken. Das bedeutet: Liegt die Kaltmiete über diesem Wert, wird die Wohnung als unangemessen teuer eingestuft – und der Antrag auf Wohngeld wird abgelehnt, auch wenn das Einkommen eigentlich zu niedrig ist.
Der Entwurf sieht vor, die Grenze nicht nur zu senken, sondern auch zu vereinheitlichen. Bisher gab es regionale Unterschiede, die teils deutlich höhere Werte erlaubten. Künftig soll bundesweit ein einheitlicher Schwellenwert gelten. Ausnahmen sind nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen, etwa für Menschen mit Behinderung oder Alleinerziehende, die auf größeren Wohnraum angewiesen sind.
Wer ist betroffen?
Besonders hart trifft die Neuregelung Mieter in teuren Städten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die durchschnittliche Kaltmiete in München im Jahr 2024 bei über 17 Euro pro Quadratmeter – deutlich über der neuen Grenze. Auch in anderen Großstädten wie Stuttgart (16,50 Euro) oder Köln (15,80 Euro) liegen die Mieten über dem Limit. Für viele Haushalte, die bisher Wohngeld bezogen, bedeutet das: Sie fallen ab 2026 komplett aus der Förderung.
Der Deutsche Mieterbund warnt vor einer „sozialen Schieflage“. Präsident Lukas Siebenkotten erklärte: „Mit dieser Reform werden ausgerechnet diejenigen im Stich gelassen, die in Ballungsräumen auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Die 15-Euro-Grenze ist realitätsfern und führt dazu, dass viele Berechtigte keine Unterstützung mehr erhalten.“ Er fordert, die Grenze zumindest an die regionalen Mietniveaus anzupassen.
Hintergrund der Reform
Die Bundesregierung begründet die Verschärfung mit Einsparungen im Bundeshaushalt. Das Wohngeld war in den vergangenen Jahren stark ausgeweitet worden – unter anderem durch die Wohngeldreform von 2023, die die Zahl der Empfänger deutlich erhöhte. Nach Angaben des Bundesbauministeriums kostete das Wohngeld den Staat im Jahr 2024 rund 2,5 Milliarden Euro. Durch die neue Grenze sollen jährlich rund 300 Millionen Euro eingespart werden.
Kritiker sehen darin jedoch eine reine Sparmaßnahme auf dem Rücken der Mieter. Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht von einem „fatalen Signal“: Gerade in Zeiten steigender Mieten und Inflation sei es notwendig, den Wohnkostenanstieg abzufedern, statt die Unterstützung zu kürzen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Haushalte, die über der neuen Grenze liegen, müssen künftig ohne Wohngeld auskommen. Sie können jedoch unter bestimmten Umständen andere Leistungen beantragen, etwa Bürgergeld, wenn sie erwerbsfähig sind. Allerdings ist auch dort die Angemessenheit der Unterkunftskosten begrenzt – und die Grenzen liegen oft noch niedriger als die neuen 15 Euro.
Mieter, die bereits Wohngeld beziehen, müssen sich darauf einstellen, dass ihre Bewilligung nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums nicht verlängert wird. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Der Entwurf sieht lediglich vor, dass bestehende Bescheide bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig bleiben.
Reaktionen aus der Politik
Die Opposition kritisierte die Pläne scharf. Die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Caren Lay, nannte die Reform „einen Angriff auf den sozialen Zusammenhalt“. Auch die Grünen zeigten sich skeptisch, ob die Einsparungen die sozialen Folgen rechtfertigen. Die FDP hingegen begrüßte die Verschärfung als Schritt zur Entlastung des Bundeshaushalts.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigte den Entwurf: „Wir müssen die Ausgaben im Wohngeld auf ein nachhaltiges Niveau bringen. Die neue Grenze stellt sicher, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird – und nicht in teuren Wohnungen, die sich viele andere nicht leisten können.“
Wie geht es weiter?
Der Referentenentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Anschließend muss er vom Bundestag verabschiedet werden. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Betroffene können bis dahin Widerspruch einlegen oder sich über Alternativen informieren. Mietervereine und Sozialverbände raten, bestehende Anträge vor Ablauf der Frist zu stellen und sich rechtlich beraten zu lassen.



